Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
putzfee:
Wünsche viel Erfolg bei Ihren Aktionen.
Aber noch mal zu meiner Frage von oben:
--- Zitat ---Original von putzfee
Dazu hätte ich vielleicht mal eine dumme Frage:
--- Zitat ---Original von Cremer
... Insofern ist der Punkt 5.2 in den neuen AGB\'s leider schon wieder rechtsunwirksam und damit die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
--- Ende Zitat ---
Ist es eigentlich strategisch geschickt, die Stadtwerke auf ihre möglichen Fehler (öffentlich) hinzuweisen?
--- Ende Zitat ---
Nur mal so als Gedanke:
wenn die neuen AGB wieder rechtsunwirksam sind, dann könnte man das doch zu seinem Vorteil in einem Prozess ausnutzen;
wenn man die Stadtwerke aber jetzt auf ihren Fehler hinweist und die ihn dann korrigieren, hat man doch nichts gewonnen sondern später nur schlechtere Karten oder?
Also würde ich daraus schließen: Lass die Stadtwerke in ihrem Glauben.
Cremer:
@putzfee,
ich hatte ja gefragt, ob nun die \"Bedingungen zum Vertrag Erdgas-Sondervertrag A\" gelten und oder/zusätzlich auch noch die \"Allgemeine Geschäftsbedigungen der SW KH\".
In Ersteren sind keine Preisänderungsklauseln enthalten und die Laufzeit beträgt 12 Monate mit jeweiliger Verlängerung um stets 12 Monate.
In dem Zweiten, \"Allgemeinen Geschäftsbedigungen\" sind preisänderungsklauseln enthalten und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Da beide beigefügten Anlagen in den Vertrag einbezogen werden, muss hinterfragt werden, was welches im Streitfall gilt. Nun könnte man von der Reihenfolge der Aufzählung der Anlagen ausgehen. Primär gilt die erste Anlage und dann die zweite und die dritte, etc.
Der Vertrag enthält folgende Anlagen in folgender Reihenfolge:
- Bestimmungen zum Vertrag Erdgas-Sondervertrag A
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas der SW KH
- Aktuelles Erdgaspreisblatt
- Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
- Ergänzende Bedingungen der SW KH zur GasGVV
putzfee:
Meine Meinung:
Unklarheiten und Ungereimtheiten in den Bestimmungen gehen zu Lasten dessen, der sie verwendet. Er hat dann vor Gericht schlechtere Karten. Umgekehrt hat der Kunde dann umso bessere Karten.
Wenn man die Stadtwerke auffordert, klare und eindeutige Bestimmungen zu verwenden und die das dann auch noch tun, hat der Kunde kaum noch eine Chance, sich zu wehren.
An dem Punkt würde ich nicht so viel bohren.
Viel wichtiger scheint mir, die Leute auf ihr Rückforderungsrecht aufmerksam zu machen. Das dürfte die Stadtwerke viel mehr in Unruhe versetzen.
Cremer:
@putzfee,
entsprechende Pressemitteilung und Leserbriefe sind ergangen mit dem eindeutigen Hinweis auf das Rückforderungsrecht.
Unklarheiten und ungereimtheiten gehen nicht immer zu Lasten der sie verwendet, da haben die Gerichte ganz andere Ansichten.
Klar ist jedenfalls, dass die Stadtwerke diese Bestimmungen für einen neuen Vertrag offengelegt haben und sie werden tunlichst daran jetzt nicht rühren.
Die SW KH sollten aber wissen, dass ihre neuen verträge wiederum Sprengstoff enthalten. :evil:
Cremer:
Heute in der Allgemeinen Zeitung
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/7602230.htm
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