Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
Cremer:
Aus der gestrigen Tagespresse konnte man entnehmen, dass die SW KH etwa den 8.000 von 14.000 Gaskunden neue Verträge anbieten werden.
Die finanziellen Konditionen ändern sich nicht, aber das neue Energierecht sieht bei Preiserhöhungen Kündigungsklauseln vor. Und dies auch bei längerfristigen Stadt-Gas-Vertägen.
H. Canis erklärt weiter wörtlich aus:
\"Konkret bedeutet dies, dass die jetzige Bindung an den Heizölindex HEL entfällt. Dafür hat der Kunde bei preisänderungen das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Viele Kunden denken ja, wenn sie ein Schreiben von den Stadtwerken bekommen, dass es um Preiserhöhungen geht. Aber an den Preisen ändert sich nichts. Wir haben dieses Jahr sogar dreimal die Preise gesenkt. Wer nicht unterschreibe, habe auch kein Sonderkündigungsrecht\"
Hierzu die Pressemitteilung der BIFEP:
--- Zitat ---Die Behauptung von Geschäftsführer Dietmar Canis, „ die Stadtwerke selbst hätten die BGH Forderung seit Jahren umgesetzt“ ist schlicht falsch. Der BGH hat in zwei Urteilen am 15.7.09 entschieden, dass gewisse Preisgleitklauseln nicht mehr verwendet werden dürfen, da sie einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht standhalten. Es ging hier um Urteile des Landgerichtes Berlin und des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten sowie um Urteile des OLG Celle und Landgericht Verden. Von Bremen, wie Herr Canis zitiert, ist keine Rede.
Mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas“, dem Tarif „Kreuznacher Stadtstrom“ und dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sowie dem Tarif „Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen. Daher sind Preissteigerungen eben nach § 307 Abs.1 BGB ausgeschlossen, wie vom BGH am 15.7.09 entschieden. Die AGB’s der Stadtwerke zu diesen Verträgen halten einer Inhaltskontrolle und einer Rechtsprüfung an Gerichten nicht stand und sind daher unwirksam. Wie H. Canis mitteilt, können Kunden die alten Verträge beibehalten und daher sind diese künftig von einer Preissteigerung ausgeschlossen. Die BIFEP hatte bereits mit der Pressemitteilung vom 30.6.09 gerade auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Bin mal gespannt ob die Stadtwerke auch die alten Verträge mit nicht gültigen Preisgleitklauseln weiterhin akzeptieren oder ggf. doch „zwangsumstellen“.
Ferner hatte die BIFEP in der Pressemitteilung vom 15.7.09 darauf aufmerksam gemacht, dass in solchen Verträgen eine wirksame Widerrufsbelehrung fehlt. Deshalb können Kunden, die mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sofort aus dem teuren Vertrag aussteigen. Dies gilt auch für Kunden der RWE. Außerdem: Ein Teil der Kunden hat – gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht- vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Kunden können sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigsten allgemeinen Preisen zu bezahlen.
Die BIFEP kann nur allen Kunden raten, in den neuen Verträgen die AGB’s und Klauseln eingehend zu prüfen, bevor sie neue Verträge unterschreiben. Die BIFEP warnt vor tzu schnellem Abschluss. Sie wird die neuen Verträge prüfen und sodann in einer Pressemitteilung Stellung dazu nehmen.
Und wie so oft werden ganz schnelle Kunden, die bis zum 31.10.09 die neuen Verträge unterschreiben, mit Gutscheinen belohnt.
Das nennt man Bauernfängerei oder „Mit Speck fängt man Mäuse“.
--- Ende Zitat ---
Zeus:
@Cremer
Was beinhalten die Gutscheine, wenn die Kunden einen neuen Vertrag unterschreiben ?
Cremer:
@Zeus,
wörtlich aus der Tagespresse \"Im Detail\":
Unter den Kunden, die die neuen Gasverträge bis 31.10.09 unterschrieben zurückschicken oder am \"Energie-Eck\" (das ist das Stadtbüro in der Fußgängerzone der SW) abgeben, verlosen die Stadtwerke 1000 Kinogutscheine im Wert von 20 Euro.
\"Wer nicht unterschreibt, für den gelten die alten Verträge\" sagt Geschäftsführere Canis. Betroffen von der Änderung sind Kunden mit Sondervertrag A und Stadt-Gas-Kunden. Grundversorgungskunden, insbesondere Kleinhaushalte, bleiben von der Neuerung unberührt.
Nun muss man sich vorstellen, die SW KH geben 1000 von 8000 Kunden kostenlos Kinogutscheine ab. ich sag ja, mit Speck fängt man Mäuse oder anders Bauernfängerei. Ich habe selbst bereits mehrere Anrufe aufgrund der Zeitungsmeldungen erhalten, worin sich Kunden über die Art der \"Anmache\" mit den Gutscheinen aufregen.
Es ist schlicht unmöglich, was die Stadtwerke hier abziehen!!!
Wohlweislich sind Kunden mit den alten Vertägen besser dran als mit den neuen, da in den alten Verträgen keine wirksame Preisteigerungen vereinbart sind.
Zeus:
@Cremer
Lächerliches Angebot. So dumm kann doch kein Kunde sein, darauf herein zu fallen. Und was machen die so beschenkten Verbraucher :D, die nicht ins Kino gehen wollen ? Die Kinogutscheine bei den Stadtwerken gegen 400 kWh Erdgas eintauschen ? ;)
NEIN, Sie haben recht. Am besten das Ganze lieber gleich ablehnen. Dies ist nicht einmal Speck mit dem man Mäuse fängt, sondern verschimmelter Käse.
Cremer:
@Zeus,
richtig, jedoch sehen es viele Bürger in Bad Kreuznach leider nicht so und fallen auf die Bauernfängerei der Stadtwerke rein.
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