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Autor Thema: Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium  (Gelesen 16033 mal)

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Offline eislud

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #15 am: 26. September 2009, 14:52:57 »
openPR: Wahlprognose: Brisantes Buch beeinflusst Bundestagswahl
Zitat
Für die CDU, SPD, die Grünen und die FDP kommt das Werk vor der Wahl am kommenden Sonntag mehr als ungelegen, denn es spricht über sieben Millionen Menschen an. Zudem dürfte das bei HANSER erschienene Sachbuch die noch in Lohn und Brot stehende Mittelschicht der Republik berühren: Auf 236 Seiten schildern die Bestsellerautoren Marita Vollborn und Vlad Georgescu, warum sie den Glauben an die Versprechen der Politik verloren haben, und weswegen der drohende Jobverlust die eigentliche Gefahr für die Menschen im Lande darstellt. Wer dieses Werk liest, wird womöglich jene Parteien abstrafen, die in der Ära Schröder Hartz IV ermöglichten oder Beifall spendeten. Lesen Sie Teil 1 unseres exklusiven Buchauszugs mit wichtigen Survival-Tipps für den WORST CASE. ...

Offline reblaus

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #16 am: 27. September 2009, 09:50:25 »
@eislud
Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein Grundrecht auf Nichtstun gibt, nur nicht auf Kosten anderer.

Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte von der ganzen Hartz IV Maschinerie freigestellt werden. Die frei werdenden Beträge kann man dann denen zur Verfügung stellen, die zwar arbeiten wollen, aber nichts finden, z. B. um durch bessere Bildung ihre Chancen oder die ihrer Kinder für die Zukunft zu fördern.

Insoweit sehe auch ich Verbesserungsbedarf an § 31 SGB II. Bis dahin sollte er aber unverändert in Kraft bleiben. Sie reißen ihr altes Wohnhaus schließlich auch nicht ab, bevor Sie ein neues Dach über dem Kopf gebaut haben.

Haben Sie auch einen tollen Vorschlag für eine bessere Möglichkeit, wie man in einem Rechtsstaat sein Recht erkämpfen kann, als durch den Gang vor Gericht? Ich kennen nur diesen herkömmlichen Weg, an Ihren neuen Ideen bin ich daher äußerst interessiert.

Ihre Prostituiertenstory stimmt doch hinten und vorne nicht. Bei der Arbeitsverwaltung stört es die Frau nicht, dass dort ihre Vorgeschichte bekannt ist. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren befürchtet sie hingegen, dass ihr Sohn davon was mitbekommen könnte. Kinder drücken sich schließlich bevorzugt in Gerichtsfluren rum, um rauszufinden gegen was ihre Eltern so alles klagen. Da ist es doch viel risikoloser wieder auf den Strich zu gehen, und den Kindern weiszumachen, man habe einen Bürojob mit Nachtschicht angenommen. Zumal Freier und Passanten gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die ganze Geschichte macht Sie dann aber doch für den Kampf gegen § 31 SGB II öffentlich. Das Kind liest zum Glück nur Comics. Und Bekannte und Verwandte bekommen von sowas sowieso nichts mit. :D

Sie sind ganz schön naiv.

Offline eislud

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #17 am: 27. September 2009, 13:44:52 »
@reblaus
Du argumentierst immer nur in eine einzige Richtung, nämlich in die von Drückebergern und daß sie es verdient haben. Die Realität sieht aber leider anders aus.

Du versuchst die Geschädigten von zu Unrecht verhängten Sanktionen und die Mitglieder des Bündnisses als Lügner hinzustellen, denen es nur darum geht, irgendwelche Geschichten zu erfinden, um ihre Interessen zu verfolgen. Zumindest machen Deine Beiträge genau diesen Eindruck auf mich.

Auszug aus der Broschüre: \"Für die Präsentation in den Sanktioniertenporträts wurden alle Beteiligten vollständig anonymisiert\"
Du solltest also mal anfangen Deine Argumente zu recherchieren, bevor Du derartigen Unsinn schreibst.  :D
Die Broschüre hast Du Dir also noch nicht angesehen, meinst aber alles zu wissen.

Beispielsweise kann man mit einer Petition oder einem Gruppenantrag im Parlament Druck auf die Regierung ausüben, damit beispielsweise unhaltbare Zustände geändert werden. Eine andere Möglichkeit, wie die Bürger eine Entscheidung zu einem Thema selbst in die Hand nehmen können, wären Volksentscheide.

Ich muß aber zumindest neidlos anerkennen, daß Du es gut verstehst, das ganze Thema in den Dreck zu ziehen und es so aussehen zu lassen, als wäre alles in bester Ordnung mit der Sanktionspraxis.

Offline reblaus

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #18 am: 27. September 2009, 15:37:55 »
@eislud

Sie haben hier noch keinen einzigen Grund vorgetragen, warum man ein Gesetz ändern sollte, wenn das Gesetz gar nicht das Problem ist, sondern seine Anwendung. Was machen Sie denn, wenn die Verwaltung das nach Ihren Supervorschlägen geänderte Gesetz wieder falsch anwendet?

Auf meinen Einwand, dass der Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte der beste denkbare Schutz vor Verwaltungswillkür darstellt, meinen Sie entgegnen zu müssen, dass es weit sinnvoller wäre eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu organisieren, um die Verfassung zu ändern, damit Volksabstimmungen möglich sind. Dann müsste nur noch eine Volksabstimmung organisiert und die Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt werden, dass § 31 SGB II abgeschafft wird.

Allein wegen der Fristen, die Sie bei diesem Verfahren zu beachten haben, ist Ihr Klient verhungert, bis Sie am Ziel sind. Aber vielleicht hegen Sie ja die Hoffnung dass Ihre Petition vom Bundestag so zeitig bearbeitet wird, dass Ihr Schützling wenigstens den Erfolg dieser Vorgehensweise noch lebend mitbekommt.

Ich habe zuerst den einschlägigen Paragrafen gelesen, und aus dieser Erkenntnis bereits geschlossen, dass schon die ganze Forderung der Broschüre vollkommener Schwachsinn ist, weil sie nämlich in die falsche Richtung zielt. Warum sollte ich mir die einfältige Begründung für einen Lösungsvorschlag, der das behauptete Problem gar nicht lösen kann, auch noch durchlesen?

Sind Sie sich wirklich so sicher, dass die Mehrheit der Deutschen eine Abschaffung der Sanktionen für Arbeitsverweigerer zustimmt? Ich meine die Mehrheit der Deutschen würde mittels Volksabstimmung die Sanktionen so verschärfen, dass sie vermutlich mit der Verfassung gar nicht vereinbar wären.

Es mag sein, dass es in diesem Land einen Menschen gibt, der als Opfer von Behördenwillkür lieber auf den Strich geht, statt sich zur Wehr zu setzen, weil er das Dasein als Nutte weniger ehrenrührig empfindet, als das Dasein als Exprostituierte, die den Ausstieg geschafft hat. Das Problem dieser Person liegt dann aber nicht in der Kürzung der Hartz IV Bezüge, oder halten Sie diese Reaktion etwa für normal?

Offline eislud

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #19 am: 27. September 2009, 16:35:55 »
@reblaus
Zitat
Original von reblaus
Sie haben hier noch keinen einzigen Grund vorgetragen, warum man ein Gesetz ändern sollte, wenn das Gesetz gar nicht das Problem ist, sondern seine Anwendung. Was machen Sie denn, wenn die Verwaltung das nach Ihren Supervorschlägen geänderte Gesetz wieder falsch anwendet?
Dann muß es eben wieder geändert werden, wieso denn nicht? Wenn es offensichtlich unverständlich ist und zu ungerechtfertigten Sanktionen führt, muß ich es doch nicht dabei belassen, nur weil sich irgendjemand das Gesetz mal so ausgedacht hat. Wenn man das zuende denkt, dürfte nach Deiner Meinung ein Gesetz nie wieder geändert werden, auch dann nicht, wenn es sich in der Praxis als unbrauchbar herausgestellt hat.

Zitat
Original von reblaus
Auf meinen Einwand, dass der Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte der beste denkbare Schutz vor Verwaltungswillkür darstellt, meinen Sie entgegnen zu müssen, dass es weit sinnvoller wäre eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu organisieren, um die Verfassung zu ändern, damit Volksabstimmungen möglich sind. Dann müsste nur noch eine Volksabstimmung organisiert und die Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt werden, dass § 31 SGB II abgeschafft wird.

Allein wegen der Fristen, die Sie bei diesem Verfahren zu beachten haben, ist Ihr Klient verhungert, bis Sie am Ziel sind. Aber vielleicht hegen Sie ja die Hoffnung dass Ihre Petition vom Bundestag so zeitig bearbeitet wird, dass Ihr Schützling wenigstens den Erfolg dieser Vorgehensweise noch lebend mitbekommt.
Es geht schon nicht darum, den Rechtsschutz durch irgend etwas zu ersetzen, sondern darum, auch andere Wege zu gehen, die vielversprechend sind. Das heißt auch nicht, daß man bis dahin auf den Rechtsschutz verzichtet, wieso auch.

Zitat
Original von reblaus
Ich habe zuerst den einschlägigen Paragrafen gelesen, und aus dieser Erkenntnis bereits geschlossen, dass schon die ganze Forderung der Broschüre vollkommener Schwachsinn ist, weil sie nämlich in die falsche Richtung zielt. Warum sollte ich mir die einfältige Begründung für einen Lösungsvorschlag, der das behauptete Problem gar nicht lösen kann, auch noch durchlesen?
Ja, genau, das ist mein Reden. Nur weil Du es Dir nicht vorstellen kannst, heißt es wohl, daß keiner eine Lösung haben kann. Das ist immer das Problem mit Leuten wie Dir, die meinen schon alles zu wissen.

Zitat
Original von reblausEs mag sein, dass es in diesem Land einen Menschen gibt, der als Opfer von Behördenwillkür lieber auf den Strich geht, statt sich zur Wehr zu setzen, weil er das Dasein als Nutte weniger ehrenrührig empfindet, als das Dasein als Exprostituierte, die den Ausstieg geschafft hat. Das Problem dieser Person liegt dann aber nicht in der Kürzung der Hartz IV Bezüge, oder halten Sie diese Reaktion etwa für normal?
Es geht hier nicht um normal und unnormal. Es muß auch nicht jeder so verfahren wie Du es in Deiner Elbogenmentalität machen würdest. Und es muß auch nicht jeder so verfahren wie es der Durchschnitt unserer Gesellschaft für normal halten würde. Ich würde wohl in einer ähnlichen Situation auch nicht den Kopf in den Sand stecken, wissen werde ich es aber erst, wenn ich in einer solchen Situation wäre. Du hingegen kannst Dir noch nicht einmal vorstellen, daß sich jemand aus den unterschiedlichsten Motivationen heraus, die Dich auch schon nicht interessieren, anders verhält, als Du es für normal erachtest. Und wenn es dann unnormal ist, dann ist es gleich auch noch gelogen.

Offline reblaus

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #20 am: 27. September 2009, 17:05:11 »
@eislud

Wer eine Exprostituierte dazu zwingt erneut der Prostitution nachzugehen, wendet den § 31 SGB II vorsätzlich falsch an. Da können Sie das Gesetz so oft ändern wie Sie wollen, dieser Beamte wird jedes geänderte Gesetz weiter vorsätzlich falsch anwenden.

Das ist das Problem an Ihrer ganzen Argumentationskette. Sie bringen derart krasse angebliche Gesetzesverstöße als Grund für eine Gesetzesänderung vor, damit auch noch dem gleichgültigsten Menschen die Notwendigkeit klargemacht werden kann, an dieser Unterschriftenaktion teilzunehmen. Damit erreichen Sie aber das genaue Gegenteil. Sie legen offen, dass das Gesetz gar nicht das Problem ist, sondern der Behördenmitarbeiter, der es einfach nicht anwenden will.

Wenn Sie an der rechtswidrigen Sanktionspraxis daher etwas ändern wollen, müssen Sie die Mitarbeiter zwingen, das Gesetz richtig anzuwenden. Aber darüber verlieren Sie keinen Ton, weil Sie viel lieber das Gesetz ändern wollen. Ob es Ihnen persönlich darum geht, oder ob Sie die Methode der Initiatoren nicht durchschauen, kann ich nicht beurteilen. In jedem Fall ist das Ziel dieser Aktion nicht Behördenwillkür zu bekämpfen, sondern ein missliebiges Gesetz zu beseitigen.

Missliebig ist der § 31 SGB II nur für diejenigen, die lieber zuhause bleiben statt zu arbeiten, für jene die sich mit der angeblichen Ungerechtigkeit unseres Sozialsystems profilieren wollen und für solche die sich naiv vor anderer Leute Karren spannen lassen, ohne deren höchst eigennützige Motive zu durchschauen.

Ich kann Ihnen daher nur raten machen Sie die Augen auf, fangen Sie an, über die Sache richtig nachzudenken, und wandeln Sie sich vom Gutmenschen zu einem guten Menschen.

Offline eislud

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« Antwort #21 am: 28. September 2009, 10:42:13 »
@reblaus
Zitat
Wenn Sie an der rechtswidrigen Sanktionspraxis daher etwas ändern wollen, müssen Sie die Mitarbeiter zwingen, das Gesetz richtig anzuwenden.
Eben, und solange das nicht in Aussicht steht, gehört der § ausgesetzt.

Offline reblaus

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Rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis - Sanktionsmoratorium
« Antwort #22 am: 28. September 2009, 17:12:39 »
Und wie verhindern Sie dann, dass die Verwaltung weiterhin rechtswidrige Sanktionen erlässt.

Sie könnten schließlich auch Art. 78 GG oder §§ 1, 14 Hühnereierverpackungsverordnung solange aussetzen. In diesen Gesetzen steht ebenso wenig wie in § 31 SGB II, dass Hartz IV Empfänger zur Prostitution gezwungen werden dürfen.

Wenn Sie § 31 SGB II aussetzen, heißt das nichts anderes, als dass Sie sich gegen Sanktionen für Drückeberger wenden. Wir sind ein freies Land. Eine solche Forderung dürfen Sie getrost erheben. Sie sollten es aber sagen, dass jedermann weiß, um was es geht, bevor er unterschreibt.

Oder wollen Sie arglose Mitbürger täuschen, um sich deren Zustimmung zu erschleichen?

Offline eislud

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« Antwort #23 am: 01. Oktober 2009, 12:51:14 »
@reblaus
Es ist wie mit der Internetzensur, mit der Vorratsdatenspeicherung und genrell mit der Einschränkung von Bürgerrechten. Nur weil es schwarze Schafe gibt, kann es nicht gerechtfertigt sein einfach alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und die Bürgerrechte zu untergraben.

So ist es auch hier. Nur weil es ohne Frage Drückeberger gibt und man diese auch alle erwischen möchte, nimmt man es gerne in Kauf, daß auch Unschuldige sanktioniert werden. Macht ja nix, die können ja klagen gehen.

Ein Aussetzen des § würde dazu führen, daß sich die \"schlauen Köpfe\" in unserem Land Gedanken darüber machen müssen, wie man die Drückeberger besser von den anderen unterscheiden kann. Und wenn dann eine bessere Methode in Sicht ist, dann kann man ja zu einer neuen, gerechteren und reiferen Sanktionspraxis übergehen.

Offline reblaus

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« Antwort #24 am: 01. Oktober 2009, 13:41:22 »
@eislud
Sie beantworten meine Frage nicht. Was wollen Sie gegen die Verwaltung tun, die unberechtigte Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger verhängt, nachdem § 341 SGB II ausgesetzt wurde? Man könnte solche Sanktionen auch damit begründen, dass für den Bezug von Hartz IV eine Bedürftigkeit vorliegen müsse, an der es fehle, wenn der Bezieher einer Tätigkeit nachgehen könne, und dies aus freien Stücken nicht mache.

 

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