@eislud
Sie haben hier noch keinen einzigen Grund vorgetragen, warum man ein Gesetz ändern sollte, wenn das Gesetz gar nicht das Problem ist, sondern seine Anwendung. Was machen Sie denn, wenn die Verwaltung das nach Ihren Supervorschlägen geänderte Gesetz wieder falsch anwendet?
Auf meinen Einwand, dass der Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte der beste denkbare Schutz vor Verwaltungswillkür darstellt, meinen Sie entgegnen zu müssen, dass es weit sinnvoller wäre eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu organisieren, um die Verfassung zu ändern, damit Volksabstimmungen möglich sind. Dann müsste nur noch eine Volksabstimmung organisiert und die Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt werden, dass § 31 SGB II abgeschafft wird.
Allein wegen der Fristen, die Sie bei diesem Verfahren zu beachten haben, ist Ihr Klient verhungert, bis Sie am Ziel sind. Aber vielleicht hegen Sie ja die Hoffnung dass Ihre Petition vom Bundestag so zeitig bearbeitet wird, dass Ihr Schützling wenigstens den Erfolg dieser Vorgehensweise noch lebend mitbekommt.
Ich habe zuerst den einschlägigen Paragrafen gelesen, und aus dieser Erkenntnis bereits geschlossen, dass schon die ganze Forderung der Broschüre vollkommener Schwachsinn ist, weil sie nämlich in die falsche Richtung zielt. Warum sollte ich mir die einfältige Begründung für einen Lösungsvorschlag, der das behauptete Problem gar nicht lösen kann, auch noch durchlesen?
Sind Sie sich wirklich so sicher, dass die Mehrheit der Deutschen eine Abschaffung der Sanktionen für Arbeitsverweigerer zustimmt? Ich meine die Mehrheit der Deutschen würde mittels Volksabstimmung die Sanktionen so verschärfen, dass sie vermutlich mit der Verfassung gar nicht vereinbar wären.
Es mag sein, dass es in diesem Land einen Menschen gibt, der als Opfer von Behördenwillkür lieber auf den Strich geht, statt sich zur Wehr zu setzen, weil er das Dasein als Nutte weniger ehrenrührig empfindet, als das Dasein als Exprostituierte, die den Ausstieg geschafft hat. Das Problem dieser Person liegt dann aber nicht in der Kürzung der Hartz IV Bezüge, oder halten Sie diese Reaktion etwa für normal?