Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Neue Sichtweise Sondervertragskunde - Tarifkunde ?
arebel:
Hallo zusammen !
Bin nun wieder mal etwas verunsichert, aufgrund der neuesten Urteile zum Thema Sondervertragskunde - Tarifkunde.
Mein EVU rechnet nach automatischer Bestpreisabrechnung ab. Es gibt 5 verschiedene Stufen, sowohl die Arbeitspreise als auch die Grundpreise sind bei jeder Stufe unterschiedlich. Bisher ging ich davon aus, Tarifkunde zu sein.
Aber nach den neueren Urteilen sind auch die Kunden, die nach solchen Preismodellen - also automatische Einstufung je nach Verbrauch - abgerechnet werden, Sondervertragskunden.
Wie seht Ihr das, ist das wirklich so sicher ?
reblaus:
Ich habe noch kein Urteil gelesen, in dem das so entschieden wurde.
Der Meinungsstreit geht momentan darum, ob nur der Kleinverbrauchstarif der Grundversorgungstarif darstellt, und alle anderen Tarife für größere Gasabnahmen Sondertarife sind, weil hierfür auch nur die geringeren Konzessionsabgaben bezahlt werden.
Wenn man dem folgen würde, wäre jeder Tarif der Bestabrechnung anbietet, ein Sondertarif.
Diese Sichtweise ist aber nicht zwingend. Es könnte schließlich auch sein, dass das Versorgungsunternehmen einfach nur Konzessionsabgaben hinterzieht, wenn es für seine als Grundversorgungskunden einzustufenden Heizgaskunden nur die geringere Abgabe für Sonderverträge entrichtet.
Würde das EVU für diese Umsätze lediglich 7% Mehrwertsteuer statt 19% abführen, wäre das Erdgas deshalb schließlich auch nicht als Grundnahrungsmittel einzustufen, für die der geringere Mehrwertsteuersatz gilt.
Es empfiehlt sich daher seine Unterlagen genau zu studieren, ob nicht andere Hinweise zu finden sind, die darauf schließen lassen, dass man zu besonderen, der Allgemeinheit nicht zugänglichen Konditionen beliefert wird.
Cremer:
@arebel,
Ihr versorger bietet garantiert auch Grundversorgungs- und Klein(st)abnehmertarife an.
Alle anderen, teilweise bezogen auf die Abnahmemenge, z.B. 10.000 bis 15.000 kWh, also \"in Stufen sind Sondertarife für Heizzwecke. Hier findet bei vielen Versorgern \"Bestpreisabrechnung\" Anwendung.
Zweitens sollten Sie einen Blick auf Ihren Vertrag mit den AGB\'s werfen.
Die Preisdifferenz vieler Sondertarife werden vielfach, bis zu 50%, alleine schon durch die geringere Konzessionsabgabe des Sondertarifes, wie bei den SW KH, bestimmt.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von reblaus
Es könnte schließlich auch sein, dass das Versorgungsunternehmen einfach nur Konzessionsabgaben hinterzieht, wenn es für seine als Grundversorgungskunden einzustufenden Heizgaskunden nur die geringere Abgabe für Sonderverträge entrichtet.
--- Ende Zitat ---
Es wäre doch mal sehr interessant eine Aussage von den Versorger darauf zu bekommen, warum man die geringere KA zahlt und gegenüber den Kunden behauptet, es wäre die Grundversorgung. Es gibt nur zwei Antwortmöglichkeiten : 1. Wir versuchen bei den KA zu betrügen. 2. Wir versuchen gegenüber den Kunden Preiserhöhungen durchzusetzen, obwohl wir keine rechtliche Grundlage dazu haben.
reblaus:
3. Wir hatten in der Vergangenheit keine Ahnung, auf welcher rechtlichen Grundlage wir unsere Geschäfte betrieben haben.
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