Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg

LG Regensburg, 31.08.09 - Az. 3 O 2619/08 (3)

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Cremer:
Es zeigt sich einmal mehr, dass Widersprüche nicht unbedingt rückwirkend zu stellen sind, wenn man nicht gekürzt hat.

Ferner zeigt sich, dass man für alle Verbrauchsstellen Widersprüche einlegen muss (Seite 16).

Ronny:
@ Cremer


--- Zitat --- Warum enthalten Urteile so viele Rechtschreibefehler (seite 3 oben 0,22 €/m²) und fehlende Wörter (Seite 4, Absatz 4: Zeitraum 29.11.2006)

--- Ende Zitat ---
Warum enthält dieser Passus Fehler?


--- Zitat --- Schließlich hat die Richterin das Urteil unterschrieben, es ist keine Abschrift.

--- Ende Zitat ---
Warum sollte eine Abschrift mehr Fehler enthalten dürfen? Machen Fotokopiergeräte, die Abschriften erstellen, berechtigterweise Fehler?

Was ist so schlimm an Rechtschreibfehlern? (Ihren, meinen und denen der Richterin)

Richterschelte ist ja o.k., aber das hier hilft doch nun wirklich niemandem weiter.

sirius:
Natürlich ist es Unsinn anzunehmen, dass ein Erdgaskunde, der normalerweise keine Ahnung hat, ob die seinem Vertrag zugrunde liegenden AGB wirksam sind oder nicht, stillschweigend jede Preiserhöhung akzeptiert, so lange er nicht widerspricht. Hier muss bei den Gerichten noch viel \"Überzeugungsarbeit\" geleistet werden.

Für die Vielzahl der betroffenen Regensburger, die schon vor Jahren Widerspruch gegen die Preise eingelegt haben, ist das Urteil aber ein schöner Erfolg, denn sie alle können sich nun auf die unwirksame Preisklausel berufen.

Ronny:
@ Sirius

Das Urteil ist zum einen nicht rechtskräftig. Zum anderen gilt es nur im Verhältnis zwischen Versorger und beklagtem Kunden.

Gleichwohl kann man sich natürlich auf das Urteil berufen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Ronny
@ Cremer


--- Zitat --- Warum enthalten Urteile so viele Rechtschreibefehler (seite 3 oben 0,22 €/m²) und fehlende Wörter (Seite 4, Absatz 4: Zeitraum 29.11.2006)

--- Ende Zitat ---
Warum enthält dieser Passus Fehler?

--- Ende Zitat ---

Nun dann halt zur Abwechselung eine kleine Deutsch-/Physiknachhilfe.
Da wir uns hier mit Gas befassen und dieses ein Volumen und keine Fläche hat, haben wir es mit Kubik- und nicht mit Quadratmetern als Maßeinheit zu tun.
Und ein Zeitraum wird immer durch einen Anfangs- und einen Endzeitpunkt bestimmt. Sonst heißt es nämlich Zeitpunkt.  ;)

Ansonsten stimme ich Ihnen aber zu, dass es letztlich in einem Urteil wichtigeres zu finden gibt als vereinzelte Rechtsschreibfehler (hoffentlich)  :D


--- Zitat ---Original von Ronny
Sehr interessant aus meiner Versorgersicht die Ausführungen auf Seite 14 - 16, wonach die vorbehaltlose Zahlung auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel das Einverständnis mit der Preiserhöhung bedeutet - mit der schlichten wie auch logischen Begründung, dass in der Zahlung eine konkludente Willenserklärung liegt, die einseitige Bestimmung des Versorgungsunternehmens zu akzeptieren.
--- Ende Zitat ---

Sie wissen aber bestimmt auch, dass es schon andere, auch von höheren Gerichten gesprochene Urteile gibt, die dieses anders sehen ? z.B. OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2009, Az. I- 19 U 52/08 .

Also gilt auch hier: Es gilt wohl eine höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwarten.

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