Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg
LG Regensburg, 31.08.09 - Az. 3 O 2619/08 (3)
DieAdmin:
das 24-seitige Urteil neu in der Urteilssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/Urteil-LG-Regensburg__2533/
Ronny:
Sehr interessant aus meiner Versorgersicht die Ausführungen auf Seite 14 - 16, wonach die vorbehaltlose Zahlung auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel das Einverständnis mit der Preiserhöhung bedeutet - mit der schlichten wie auch logischen Begründung, dass in der Zahlung eine konkludente Willenserklärung liegt, die einseitige Bestimmung des Versorgungsunternehmens zu akzeptieren.
nomos:
--- Zitat ---Original von Ronny
Sehr interessant aus meiner Versorgersicht .......
--- Ende Zitat ---
Interessant aus Versorgersicht vielleicht und Versorger mögen das Urteil bejubeln, aber ich sehe da keine Entwicklung in eine faire Richtung. Es zeigt wieder einmal, dass es den Verordnungs- und Gesetzgeber für eine Lösung braucht. So aber nicht! Wie weit bewegen sich Richter heute von der Wirklichkeit mit dieser Gummibandrechtssprechung weg. Was da mit dem Begriff Verkehrssitte veranstaltet wird oder was da als stillschweigende Willenserklärung interpretiert wird, ist mehr als bedenklich.
Es ist schon noch ein Unterschied, ob ich am Kiosk eine Zeitung nehme und das Geld schweigend auf den Zahlteller lege oder ob ich Energie von einem Energieversorger per Leitung beziehe. Gas beziehe ich z.B. unter der Voraussetzung fairer und gesetzlich vorgegebener Bedingungen (Billigkeit - EnWG, faire Vertragsbedingungen usw.). Daran ändert auch eine Zahlung solange nichts, bis z. B. in der Grundversorgung die Billigkeit der Preise nachgewiesen und festgestellt ist. Was nicht offenliegt, kann mit einer Zahlung nicht anerkannt werden. Eine hier unterstellte Anerkennung ist weltfremd und hat mit Verkehrssitte nichts zu tun.
Die Verbraucher sollte aus solchen Urteilen lernen, keine einzige Zahlung mehr ohne Vorbehalt zu leisten.
Auch Lastschrifteinzugsermächtigungen sollten nur unter sämtlichen Vorbehalten (Inhaltskontrolle, Billigkeit ...) für alle künftigen Einzüge erteilt werden.
Das ist wichtig, um keine zweifelhaften Interpretationspielräume zu öffnen!
Cremer:
Warum enthalten Urteile so viele Rechtschreibefehler (seite 3 oben 0,22 €/m²) und fehlende Wörter (Seite 4, Absatz 4: Zeitraum 29.11.2006)
Schließlich hat die Richterin das Urteil unterschrieben, es ist keine Abschrift.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Ronny
...mit der schlichten wie auch logischen Begründung, dass in der Zahlung eine konkludente Willenserklärung liegt, die einseitige Bestimmung des Versorgungsunternehmens zu akzeptieren.
--- Ende Zitat ---
Die einzige Willenserklärung die in der Zahlung liegt, ist Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Kein Mensch denkt auch nur im Entferntesten daran, dass er damit einer Vertragsänderung zustimmt. Die Unwissenheit der Kunden wird ausgenutzt, um Preisänderungen durchzusetzen, die nicht vom ursprünglichen Vertrag gedeckt sind. Da die Versorger sich ja über die Unwirksamkeit der Preisänderungsklauseln im Klaren sind, ist dies vielleicht auch strafrechtlich interessant ? Der einzige Trost dabei ist, dass das Urteil aus Regensburg kommt, also nicht wirklich von dieser (juristischen) Welt.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln