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Autor Thema: kündigung der heizgas sondervereinbarung  (Gelesen 24525 mal)

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Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« am: 15. September 2009, 15:43:17 »
hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem problem helfen:
seit dezember 2004 verweigere ich meinem gaslieferanten energis, saarbrücken
die strompreiserhöhung. nun hat mir energis zum 31.10.09 die angebliche heitgas sondervereinbarung gekündigt. ich weiß aber nichts von einer >hgs<,
da dieser anbieter (vielleicht in einer anderen firmierung) seit 1968 gas liefert.
nun meine frage: was muß ich tun, um diese kündigung zu unterlaufen. muß ich
widersprechen oder kann ich das ganze einfach negieren.
für eine antwort wäre ich dankbar. liebe grüße. gjunter

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #1 am: 15. September 2009, 15:54:21 »
@gjunter
Sie verweigern die Zahlung der Strompreiserhöhung?

Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #2 am: 15. September 2009, 16:04:12 »
hallo reblaus,
ja ich verweigere seit 2004 mit sicherheitsaufschlägen von 2%.
es sei denn es besteht eine überzahlung. gruß. gjunter

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #3 am: 15. September 2009, 16:13:48 »
@gjunter
Sie haben geschrieben, dass Sie die Zahlung der Strompreiserhöhung verweigern. Von der energis wurde jedoch der Erdgassondervertrag gekündigt. Das irritiert mich.

Haben Sie damals als Sie eingezogen sind, oder der Gasanschluss für Ihr Haus gelegt wurde, einen Vertrag mit dem Gaswerk unterschrieben? Wenn ja, ist das der Vertrag, welcher gekündigt wurde. In diesem Vertrag müssen Sie nachsehen, was da zur Kündigung geschrieben wird. Diese Vereinbarungen sind relevant. Es kann auch sein, dass in dem Vertrag steht, dass die AVBGasV Vertragsbestandteil wurde, dann richtet sich das Kündigungsrecht nach dieser Verordnung. Wenn von beidem nichts zu finden ist, richtet sich das Kündigungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen. Wenn Sie überhaupt keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt Sondervertragskunde sind. Als Grundversorgungskunde dürfen Sie gar nicht gekündigt werden.

Sie müssen daher weitere Informationen veröffentlichen, damit Ihnen ein erster Rat erteilt werden kann. Und wichtig: dieses Forum ist kein Ersatz für die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #4 am: 15. September 2009, 16:21:59 »
reblaus,
danke für die antwort. leider kann ich nicht mehr sagen und auch finden,
ob irgendwann eine solche vereinbarung getroffen wurde. meines wissens
nicht. kann ich vom versorger nun eine kopie der >hgs< anfordern?
ist ihnen ein solchen fall wie der meinige bereits bekannt. natürlich werde
ich auch meinen anwalt kontaktieren. möchte mich aber zuerst mal informieren.
gjunter

Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #5 am: 15. September 2009, 16:43:52 »
reblaus,
ich bitte um entschuldigung.
ich verweigere natürlich die gaspreiserhöhung.
gjunter

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #6 am: 15. September 2009, 16:44:53 »
@gjunter
Das mit der Kopie würde ich mal schön bleiben lassen. Sie brauchen Ihren Versorger nicht darauf hinzuweisen, dass Sie gar nicht wissen, was für ein Vertragsverhältnis Sie haben.

Wenn Sie Sondervertragskunde sind, so durfte der Versorger die Preise in der Vergangenheit nur erhöhen, wenn er vertraglich dazu berechtigt war. Offensichtlich glaubt Ihr Versorger, dass dieses Recht bisher gar nicht bestanden hat, sonst hätte er den Vertrag nicht gekündigt. Sie haben in diesem Fall das Recht auch die 2% Preissteigerung seit 2004 zurückzufordern, da in Ihrem Fall allenfalls der Preis von 2004 vereinbart wurde. Es könnte sich in nächster Zeit sogar herausstellen, dass Sie nur verpflichtet waren, den Preis zu bezahlen, der galt, als Sie zum ersten Mal Gas aus dem Anschluss bezogen haben. Sie sollten daher nach alten Abrechnungen suchen, mit der Sie die Preise vor 2004 nachweisen können. In diesem Fall dürfen Sie alle Beträge von Ihrem Versorger zurückfordern, die Sie bezahlt haben und die über diesem Preis lagen. Möglicherweise sind Rückforderungen aus den Jahren vor 2006 verjährt. Es kann aber auch sein, dass erst die Rückforderungen aus dem Jahr 1999 verjährt sind, und Sie alle anderen Beträge herausverlangen können.

Der Nachteil an einem Sondervertrag ist, dass er gekündigt werden kann.

Ist Ihr Vertragsverhältnis hingegen als Grundversorgungsverhältnis zu beurteilen, hatte der Versorger ein gesetzliches Preisänderungsrecht. In diesem Falle dürfen Sie nur die Beträge einbehalten, die auf Preiserhöhungen ab 2004 beruhen. Sollte der Versorger seine Preise nur in billigem Umfang erhöht haben, müssten Sie auch diese Beträge bezahlen, und würden einen Prozess verlieren.

Der Vorteil an der Grundversorgung ist, dass der Vertrag vom Versorger nicht gekündigt werden darf.

Offline Markus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #7 am: 15. September 2009, 16:47:08 »
Hallo,

ich habe Ende 2006 Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und zahle seitdem die Preise von Anfang 2006. Jetzt habe ich Vorgestern die folgende Kündigung erhalten:

„… Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir hiermit den bestehenden Erdgasvertrag (Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.2009, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ungeachtet dieser Kündigung sind wir gerne bereit, Sie nach Beendigung des gekündigten Erdgasliefervertrages auf neuer rechtlicher Grundlage zu beliefern. Dies wird eine Belieferung auf der gesetzlichen Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391) sein.

Eine zukünftige Versorgung nach der GasGVV kommt, wenn Sie den Grundversorgungsvertrag nicht unterschreiben wollen, auch dadurch zustande, dass Erdgas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Für die Grundversorgungsverhältnisse gelten, ungeachtet ihres Zustandekommens die allgemeinen Preise der energis GmbH als Grundversorger im Sinne de § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftgesetzes und im Hinblick auf zukünftige Preisänderungen die gesetzliche regelung in § 5 Abs. 2 der GasGVV.

Eine Ausfertigung der Gasgrundversorgungsverordnung sowie das Preisblatt der energis GmbH liegen diesem Schreiben zur Kenntnisnahme bei. …“

Kann ich dagegen was unternehmen und wie muss ich dabei vorgehen?

Danke schonmal für eure Hilfe  :)

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #8 am: 15. September 2009, 16:50:07 »
@Markus

Lesen Sie mal das durch.

Offline mathaub

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #9 am: 15. September 2009, 17:12:47 »
Hintergrund der Kündigungen durch Energis ist die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einige Kunden.
Es handelt sich im Regelfall bei diesem Tarif um den Tarif eines Sondervertragsverhältnisses. Energis stuft ausweislich des zitierten Schreibens selbst so ein.

Rückforderung berechnen und geltend machen, Preisbasis bei Vertragsschluß heranziehen, wenn der Vertrag noch da ist.

Der Kündigung auf jeden Fall widersprechen.

Grüße
mathaub

Offline Markus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #10 am: 15. September 2009, 17:25:40 »
Bedeutet das, dass man die Kündigung der Heizgassondervereinbarung hinnehmen muss, einen neuen Vertrag abschließen muss und damit zukünftig dann die normalen Preise des Grundversorgungsvertrages zahlen muss?

Gibt es keine Möglichkeit die Kündigung abzuwehren, bzw. an den bisher gezahlten Preisen festzuhalten?

Übrigens: Vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung!

Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #11 am: 15. September 2009, 17:53:28 »
reblaus, hallo
danke für die lange mail. ich habe nach meinem boykott ein schreiben, aber erst 1 jahr nach meinem boykott von energis erhalten bei dem die firma mir nebenbei mitteilt, dass ich eine sondervereinbarung habe. aber trotzdem hat energis jedes jahr die preise erhöht, was ja auch letztendlich zum meiner verweigerung geführt hat, mit dem hinweis auf die billigkeit( vordruck von gas-preise runter). die preise sind jahr für jahr wohl kaum im billigem umfang erhöht worden, sonst hätte mich energis wohl vor den kadi gezerrt. was ist also zu tun? muss ich der kündigung widersprechen oder kann ich alles laufen lassen? was ich allerdings nicht glaube.
grüße. gjunter

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #12 am: 15. September 2009, 18:05:37 »
@Markus
Ob und wie der Versorger zur Kündigung eines Sondervertrages berechtigt ist, ist hier im Forum umstritten. Ich vertrete die Auffassung, dass Sonderverträge auch dann gekündigt werden können, wenn im Vertrag selbst nichts geregelt ist. Die Gegenauffassung finden Sie hier. Die Auffassung, dass eine Kündigung nur entsprechend den Vorgaben des Wohnraummietrechts möglich ist, geht mir viel zu weit. Im BGB wird ein Unterschied zwischen der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen und sonstigen Mietverhältnissen gemacht. Knifflig ist die Sache deshalb, weil es keine generelle gesetzliche Grundlage für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen gibt. Es werden daher die Regelungen herangezogen, bei denen die Kündigung bestimmter Dauerschuldverhältnisse geregelt sind, so im Mietrecht, im Arbeitsrecht oder im Gesellschaftsrecht.

Wenn Sie die Kündigung nicht hinnehmen, und sie stellt sich später als wirksam heraus, landen Sie in der Grundversorgung mit eventuell hohen Tarifen.

Sie können aber auch aktiv einen neuen Gasversorger suchen, und die teilweise deutlich günstigeren Konditionen nutzen. Preise von 2004 werden Sie aber nicht bekommen, dafür sind die Rohstoffkosten in den vergangenen Jahren zu stark gestiegen.

Bevor Sie eine Kündigung akzeptieren, sollten Sie aber unbedingt prüfen, ob die Kündigungsfrist und Form eingehalten wurde. Wenn der Versorger hier einen Fehler gemacht hat, ist die Kündigung möglicherweise aus diesem Grund unwirksam.

Offline VanZandt

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #13 am: 15. September 2009, 22:43:53 »
Hallo,
auch mir hat Energis den Sondervertrag gekündigt, da ich meine Rechnungen seit 2005 kürze, mit Hinweis auf eine  ungültige Preisklausel.
Folgende Begründung:
\"Da zwischen Ihnen und uns kein Einvernehmen über den zu zahlenden
Erdgaspreis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen
Einigkeit über den geltenden Preis; deshalb kündigen wir den  bestehenden Erdgasvertrag(Heizgas-Sondervereinbarung HGS) zum 31.10.09, hilfsweise zum  nächstmöglichen Zeitpunkt\".
So wie ich das sehe, wird die Kündigung, zum 31.10 keinesfalls wirksam.

Der Lieferbeginn war 19.11.2004.
In den allgemeinen Bedingungen des Vertrages steht unter Punkt 8  folgendes:

\"Der Heizgassondervertrag tritt mit dem im Vertrag angegebenen Termin in Kraft.
Der Vertrag kann erstmals zwei Jahre nach dem o.g. Lieferbeginn zum Ende des jeweiligen Vormonats mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr\"
Das Kündigungsschreiben ist datiert auf 6.9.09.
Damit die Kündigung zum 19.11.09 wirksam wird, hätte die sie also spätestens am 22.8.09 erfolgen müssen. Ich nehme also an, mein Vertrag
läuft mindestens noch bis zum 19.11.10.
Sehe ich das richtig, oder interpretiere ich etwas falsch.

Gruß VanZandt

Offline Cremer

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #14 am: 16. September 2009, 00:00:57 »
@VanZandt,

sehe ich auch so. Vertrag läuft noch bis zum 30.11.2010
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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