Energiepreis-Protest > enviaM
Von Envia aus der Grundversorgung ...
VIPP-Blitz:
... in den EnviaM profi.
Zur Geschichte:
Als ich von Yello (wegen Widerspruchs zur Preiserhöhung) gekündigt wurde, wurde ich von envia begrüßt und per Grundversorgung versorgt. Ein angebotenen Vertrag beantwortete ich erst garnicht (damit ich nicht irgendeinen Preis akzeptiere!). Das war ab 1.12.2007
Mit der Jahresrechnung 2008 (ganz toll, es wurde mal eben nur ein Abrechnungszeitraum von 4 Wochen genommen, aber egal), der Tarif heißt Ersatzversorgung enviaM Profi, Widersprach ich dann nach §315 BGB. Ein paar Schreiben hin und her.
Dann erstmal Ruhe.
20.08.09 Ein Schreiben von envia: ... keine Anwendung ... im Rahmen eines Vertrages vereinbart (hab keinen Vertrag vereinbart!) ... Mahn- und Klageverfahren ...
08.09.09:
\"Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahren (Grund- und Ersatzversorgung)
... aus abrechnungstechnischen Gründen erhalten Sie in Vorbereitung des Prozess in den nächsten Tagen eine Schlußrechnung ... ... Hinsichtlich weiterer Stromlieferung erhalten Sie zur Abgrenzung der Rechnungsbeträge eine neue Kundennummer. ... Ihr Stromlieferungsvertrag bleibt davon ... unberührt.\"
09.09.09
\"Herzlich Willkommen ... \"
Die Schlußrechnung ist da. Ich wurde rückwirkend in einen anderen tarif gesteckt. Ab 01.03.09 bin ich jetzt enviaM Profi. Der Umstellungstermin wurde wohl willkürlich gewählt. Ein Vertragsangebot habe ich nicht erhalten. Und würde ich auch nicht unterschreiben.
Die Schlußrechnung ist sehr unübersichtlich. Es ist nicht zu erkennen, welche Abschläge welchem Vertrag zugeordnet werden. Das habe ich gleich einmal gerügt.
Der Abrechnung (alte UND neue Kundennummer) habe ich gleich einmal wegen §315BGB widersprochen und einer nachvollziehbare Abrechnung gefordert.
Also ich habe auch der neuen Abrechnung (März bis 6.8.09) widersprochen, Tarif enviaM profi.
Vor dem Mahnbescheid habe ich keine Angst. Den widerspreche ich.
Wie ernst schätzt Ihr die Lage ein?
Habe ich alles richtig gemacht?
Worauf muß ich noch achten?
Gruß
Georg
reblaus:
@VIPP-Blitz
Es hört sich so an, als hätten Sie alles falsch gemacht.
Nachdem Sie bei Yello gekündigt haben, sind Sie erst einmal in der Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers gelandet. Nachdem Sie binnen drei Monaten keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, wurden Sie durch die weitere Stromentnahme (ich nehme an, es geht um Strom) zum Grundversorgungskunden. In beiden Fällen ist der am Anfang gültige Preis Ihres Versorgers zum Vertragspreis geworden. Lediglich für später erfolgte Preiserhöhungen haben Sie das Recht zum Widerspruch nach § 315 BGB.
Sollten Sie Ihre Stromrechnung auf einen Betrag unter den Anfangspreis gekürzt haben, werden Sie diesen Teil eines Rechtsstreits mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Es gibt hier im Forum zwar ein paar Mitglieder, die das anders sehen. Ausschlaggebend ist aber, dass der BGH es so sieht, dass Sie mit dem Grundversorgungsvertrag der allein durch Ihre Stromentnahme zustande kam, den seinerzeit gültigen Preis vereinbart haben.
Sie sollten daher dringendst überprüfen lassen, inwieweit Sie überhaupt eine Chance haben, einen Rechtsstreit zu gewinnen.
Cremer:
@VIPP-Blitz,
zumindest ab
--- Zitat --- Ich wurde rückwirkend in einen anderen tarif gesteckt. Ab 01.03.09 bin ich jetzt enviaM Profi. Der Umstellungstermin wurde wohl willkürlich gewählt. Ein Vertragsangebot habe ich nicht erhalten.
--- Ende Zitat ---
kann man von einem nicht gewollten Vertrag ausgehen.
Wenn ich mir die Seite bei EnviaM ansehe, so ist die ein Gewerbevertrag für hohen Stromverbrauch.
Haben Sie da ein Gewerbe?
VIPP-Blitz:
Nein, ich habe kein Gewerbe. Und ja, es wurde immer als Gewerbe berechnet. Auch das habe ich gerügt. Aber kein Erfolg.
Ich sehe, was das zustande kommen eines Vertrages angeht die Sache anders: Envia setzt einseitig den Preis fest. Diesem habe ich nicht zugestimmt. §315BGB Abs. 3 sagt aus, dass wenn einer den Preis einseitig festsetzen konnte, dies der Billigkeitsüberprüfung unterliegen muß.
Wie sonst kann sich den ein Billiger Preis durchsetzen oder entstehen?
Wenn ein Versorger alle seine Preis überhöht ansetzt, wäre immer diese überhöhten Preise das untere Level. Und das kann es ja wohl nicht sein.
Ich finde, JEDER Preis muß der Billigkeitsprüfung unterstehen. Wenn dann BEIDE Vertragspartner sich auf einen anderen Preis EINIGEN, mag das ja dann nicht mehr zutreffen.
So eine Eingung gab es aber in meinem Fall nicht.
Gruß
Georg
reblaus:
@VIPP-Blitz
Das mögen Sie so sehen. Manch einer wird Ihnen dabei auch zustimmen. Der Bundesgerichtshof sieht aber das Gegenteil. Die Gerichte der unteren Instanzen halten sich in der Regel daran, was der BGH an Rechtsprechung vorgibt.
Nach § 2 Abs. 2 StomGVV kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass Sie Strom aus dem Netz entnehmen. Damit haben Sie die vom Versorger veröffentlichten Preise anerkannt und vereinbart.
Ihre andere Meinung nützt Ihnen daher nichts, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Diesen werden Sie verlieren.
Wenn Sie später in einen gewerblichen Tarif eingruppiert wurden, haben Sie dann nicht deutlich günstigere Preise eingeräumt bekommen, als der Privatkunde? Wenn dem so ist, warum haben Sie diesem Tarif dann widersprochen?
Welchen Preis bezahlen Sie denn überhaupt? Wie haben Sie Ihre Abschläge berechnet? Wie hoch war der vom Versorger verlangte Anfangspreis, wie hoch der Profitarif?
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