Energiepreis-Protest > HanseWerk

Kündigung offene Forderungen

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Cremer:
Der Wechsel ist föllig unabhängig von den möglichen Forderungen.

Das eine sind Vertragsverhältnisse und das andere sind die daraus resultirenden Forderun´gen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn sie kündigen, kann der Versoger eine Klage einreichen, das bleibt ihm überlassen, genauso wie es ihm jertzt im bestehenden Vertragsverhöltnis auch überlassen bleibrt, Klage einzureichen oder nicht.

flotex:
Andererseits meint unser \"Forengott\" Schlagowski in einem anderen Thread:

---- zitat on ----
\"Die Entscheidung, vorzeitig den Gasanbieter zu wechseln, muss letztlich jeder mit sich allein ausmachen, die kann einem keiner abnehmen.
Ich persönlich würde nicht so kurz vor Schluss aufgeben, findet doch in wenigen Monaten die nächste Verhandlung gegen E.on Hanse vor dem Hamburger Landgericht statt (wir berichteten in unserem Newsletter darüber).
Zumal Ihnen E.on Hanse, wenn Sie jetzt wechseln, erst recht eine \"saftige\" Abschlussrechnung präsentieren wird, mit der sie versuchen werden, konsequent all ihre Forderungen einzutreiben, vielleicht auch nicht mehr gerechtfertigte Ansprüche wie Mahn-/Bankgebühren aus Rücklastschriften und die inzwischen verjährten Forderungen aus 2005*). Weigern Sie sich dann, zu zahlen, wird man Ihnen wieder \"sehr, sehr liebe\" Briefe senden. Das \"Maßnahmenpaket\" kennen wir ja nun inzwischen. Auch wenn das am Ende alles wirkungslos verpufft, trifft es Sie persönlich erst einmal ganz allein mit voller Wucht.
Warum dann nicht das Urteil abwarten, dann wird es (hoffentlich) eine klare Regelung und gemeinsame Umsetzung geben, da sitzen wir doch alle im gleichen Boot?
T. Schlagowski
*wenn Sie zum letzten Jahreswechsel keinen gerichtl. Mahnbescheid erhalten haben. \"
--- zitat off ---

bolli:
Verständlicherweise möchte Herr Schlagowski natürlich die Front der Protestler zusammen halten. Wer gewechselt hat, nützt der Protestfront nämlich eben nichts mehr.

Auf der anderen Seite muss man sich halt bewusst darüber sein, dass man ggf. mehr bezahlen muss, als man bisher eingeplant hat. Wird der Vertrag als Grundversorgungsvertrag eingestuft, muss man halt für die gesamte Vertragsdauer (ggf. eben auch bis in die Zukunft, wenn man nicht wechselt) den dazugehörigen Tarif bezahlen. Und wenn man dieses Risiko begrenzen will (bis zum heutigen Tag) und danach bei einem anderen Anbieter in einen neuen Sondervertrag rein will, so iost dieses zu akzeptieren. Schließlich wird Herr Schlagowski im Falle des negativen Ausgangs des Verfahrens auch nicht die Differenz zwischen dem Sondertarif und dem Grundtarif bezahlen sondern der Kunde selbst.

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