Heute erreicht mich ein Schreiben meines freundlichen Energieversorgers, in dem er mir seinen Entschluss zur Zuteilung einer weiteren Kundennummer mitteilt.
In dem Einführungstext meint er wieder erwähnen zu müssen, dass er schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller seiner Kunden eine Kürzung der Abschläge und Rechnungsentgelte nicht akzeptieren kann und sich die Einleitung weiterer Schritte ausdrücklich vorbehält (oh Schreck).
Damit er aber meine Zahlungen für Gas und Wasser/Abwasser
auch zukünfitg richtig zuordnen kann, wird er diese unter getrennen Kundennummern abrechnen. Neben der bestehenden erhalte ich noch eine zusätzliche.
Dann teilt er mir mit, dass er seine Rechnungen für 2006/2007 und 2007(2008 storniert habe und die Wasser/Abwasserzähler einen Tag nach der Jahresrechnung von 2006 endabgerechnet und die Anmeldung unter einer neuen Kundennumer durchgeführt habe.
Dort habe das Guthaben 81,68 Euro betragen und der Anteil für Wasser und Abwasser hätte 27,81 Euro betragen. Diesen Betrag (Anm.
![Huch ???](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/huh.gif)
?) hätte er meinem neuen Vertragskonto zugebucht.!!
Gleicher Text für das folgende Abrechnungsjahr.
Verwirrend allerdings ist der Hinweis auf meine Zahlungen gem. Schreiben vom 29.11.2007, wonach meine Zahlungen vom 04.12.2007 und 5.12.2007 von insgesamt 194,07 Euro zum Ausgleich der \"Forderungen\" meines freundlichen Energielieferanten FÜR GAS in Höhe von 363,82 Euro verwendet würde und noch eine Restforderung bestünde.
So will man zweckgebundene Zahlungen einfach mir nichts dir nichts nach eigenem Gusto um- und zubuchen.
Dann fügt man diesem Schreiben diverse korrigierte Rechnungen bei mit für mich nicht nachvollziehbaren Summen, Abschlägen und Restforderungen.
Bin ich Buchhalter meines freundlichen Energielieferanten ?
Muss ich mich stundenlang in deren Buchungskünste einlesen und einarbeiten?
Ich gedenke, den gesamten Umschlagsinhalt zurückzusenden, zumal mir auch noch ungeklärte Abschlagzahlungen und deren Verbleib aus zwei Vorjahren nicht erläutert wurden.
Übrigens zur allgemeinen Belustigung:
Eine korrigierte Jahresrechnung für den Zeitraum 2006-2007 behauptet eine Forderung von 1.070,82 Euro minus Zahlungen von 707,00 Euro, woraus sich eine Forderung von 363,82 Euro ergebe.
Den dazu erforderlichen 1. Abschlagvon 2.850,00 Euro fordert man zur Überweisung bis zum 30.11.2007.
(Dieser Unsinn ist mittels blaufarbigem Kuli-Strich durchgestrichen)
Ob es sich bei diesem sog. Abschlag um die Reisespesen des VO
RWEG-gehenden handeln könnte ?