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Autor Thema: Zuteilung einer weiteren Kundennummer  (Gelesen 11284 mal)

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Offline userD0010

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« am: 12. September 2009, 11:16:40 »
Heute erreicht mich ein Schreiben meines freundlichen Energieversorgers, in dem er mir seinen Entschluss zur Zuteilung einer weiteren Kundennummer mitteilt.
In dem Einführungstext meint er wieder erwähnen zu müssen, dass er schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller seiner Kunden eine Kürzung der Abschläge und Rechnungsentgelte nicht akzeptieren kann und sich die Einleitung weiterer Schritte ausdrücklich vorbehält   (oh Schreck).

Damit er aber meine Zahlungen für Gas und Wasser/Abwasser auch zukünfitg richtig zuordnen kann, wird er diese unter getrennen Kundennummern abrechnen. Neben der bestehenden erhalte ich noch eine zusätzliche.

Dann teilt er mir mit, dass er seine Rechnungen für 2006/2007 und 2007(2008 storniert habe und die Wasser/Abwasserzähler einen Tag nach der Jahresrechnung von 2006 endabgerechnet und die Anmeldung unter einer neuen Kundennumer durchgeführt habe.
Dort habe das Guthaben 81,68 Euro betragen und der Anteil für Wasser und Abwasser hätte 27,81 Euro betragen. Diesen Betrag (Anm. ????) hätte er meinem neuen Vertragskonto zugebucht.!!
Gleicher Text für das folgende Abrechnungsjahr.

Verwirrend allerdings ist der Hinweis auf meine Zahlungen gem. Schreiben vom 29.11.2007, wonach meine Zahlungen vom 04.12.2007 und 5.12.2007 von insgesamt 194,07 Euro zum Ausgleich der \"Forderungen\" meines freundlichen Energielieferanten  FÜR  GAS in Höhe von 363,82 Euro verwendet würde und noch eine Restforderung bestünde.

So will man zweckgebundene Zahlungen einfach mir nichts dir nichts nach eigenem Gusto um- und zubuchen.

Dann fügt man diesem Schreiben diverse korrigierte Rechnungen bei mit für mich nicht nachvollziehbaren Summen, Abschlägen und Restforderungen.

Bin ich Buchhalter meines freundlichen Energielieferanten ?
Muss ich mich stundenlang in deren Buchungskünste einlesen und einarbeiten?
Ich gedenke, den gesamten Umschlagsinhalt zurückzusenden, zumal mir auch noch ungeklärte Abschlagzahlungen und deren Verbleib aus zwei Vorjahren nicht erläutert wurden.


Übrigens zur allgemeinen Belustigung:
Eine korrigierte Jahresrechnung für den Zeitraum 2006-2007 behauptet eine Forderung von 1.070,82 Euro minus Zahlungen von 707,00 Euro, woraus sich eine Forderung von 363,82 Euro ergebe.
Den dazu erforderlichen 1. Abschlagvon  2.850,00 Euro fordert man zur Überweisung bis zum 30.11.2007.
(Dieser Unsinn ist mittels blaufarbigem Kuli-Strich durchgestrichen)
Ob es sich bei diesem sog. Abschlag um die Reisespesen des VORWEG-gehenden handeln könnte ?

Offline BerndA

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #1 am: 13. September 2009, 15:27:46 »
Hallo Herr Terbeck,

dieses \"Kuddelmuddel\" wegen der Umstellung auf die getrennten Kundennummern ist uns auch bekannt. Die Einführung einer neuen Kundennummer für jede Energieart mag ja aus Transparenzgründen noch angehen.

Es ist jedoch in keinster Weise nachzuvollziehen, was RWE da mit den weiteren Rechnungen macht. Zweckgebundene Zahlungen einfach umzubuchen, geht schon gar nicht. Ich empfehle RWE tatsächlich die kompletten Rechungen zurückzusenden und darauf hinzuweisen, dass die dieser \"Haufen Papier\" offensichtlich überhaupt nicht nachzuvollziehen ist. Insofern ginge man schlichtweg von einem Fehler des Computersystems aus.

Denn wir sind tasächlich nicht die Buchhalter der RWE. Dieses Chaos müssen die schon selbst entwirren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Ahlers

BdEv Münsterland

Offline Cremer

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #2 am: 13. September 2009, 18:36:36 »
@h.terbeck,
Schreiben zurückweisen mit der Premisse, dass eine Kundennummer exsistiert und zahlungen nur auf diese geleistet werden.

Sollten versorgerintern hier anders verbucht werden, so ist dies alleinige Sache des Versorgers.
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0010

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #3 am: 14. September 2009, 10:22:16 »
@BerndA
@Cremer

Nachdem ich die Buchhaltungs-Bastelversuche meines freundlichen Energielieferanten mit den insgesamt zehn Aufstellungen/Umbuchungen und Ankündigungen zu prüfen begonnen habe, durfte ich den nächsten Witz erkennen. War doch vor wenigen Tagen meine Info über die unterjährige Zählerablesung bereits im Forum vermeldet, so darf ich bei dem sog. Begrüßungsschreiben der RWE an mich als \"neuen\" Kunden mit \"neuer\" Kunden-Nummer für Wasser und Abwasser lesen, dass nach der unterjährigen Zählerablesung vom 07. Sept. 2009
Zitat: die nächste Zählerablesung ist für den Zeitraum vom 30.10.2009 bis zum 15.11.2009 vorgesehen. (Zitat Ende)
Das zum Thema Zählerablesungen  (Chaos oder bewusste Irreführung ??)

Weiter in diesem sog. Begrüßungsschreiben der RWE Vertrieb AG  heisst es:
\"Grundlage des Vertrages und der Abrechnung sind die jeweils gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung bzw. für Sonderverträge. Es gilt die jeweilige Grundvesorgungsverordnung einschl. der Ergänzenden Bedingungen bzw. unsere jeweiligen Sondervertragsbedingungen

In den dazugehörigen Anlagen wurden vollständig erfolgte Zahlungen der vergangenen Jahre für Wasser und Abwasser umgebucht, daraus Guthaben ermittelt, die jeweils anderweitig verrechnet worden sein sollen, Hin- und Herbuchungen vorgenommen sowie für Wasser und Abwasser unterjährig neue Abschlagzahlungen festgelegt.
Obwohl die hiesige Gemeinde seit Jan. d.J. für versiegelte Flächen Regenwasserabgabe aus den Abwassergebühren herausgerechnet hat und diese über die Gebührenrechnung der Gemeinde abgerechnet werden, hat diese Information offenbar meinen freundlichen Energieversorger noch immer nicht erreicht, so dass dieser auch weiterhin die nicht mehr gültigen höheren Abwassergebühren in den geforderten Abschlagzahlungen aufführt.

Die voRWEggehende Vertrieb AG scheint wohl nur vom Trieb der trickreichen Geldbeschaffung erfasst worden zu sein.

Offline Cremer

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #4 am: 14. September 2009, 11:48:42 »
@h.tecrbeck,

ich frage mich sowieso, warum RWE für Wasser, aber insbesondere für Abwasser Gebühren einzieht.

Haben die mit der Kommune einen Vertrag?

Wenn ja, dann dürfte RWE erst recht nicht solche Beträge für Wasser und Abwasser mit ihren eigenen Energieart, Strom und Gas, verrechnen.

Denn für Wasser und abwasser haendelt die RWe nur im Auftrage
MFG
Gerd Cremer
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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #5 am: 14. September 2009, 12:46:52 »
@Cremer
ich frage mich sowieso, warum RWE für Wasser, aber insbesondere für Abwasser Gebühren einzieht.

Haben die mit der Kommune einen Vertrag?

Natürlich haben die Verträge mit der Kommune. Man denke an die Konz.Abgabe.
Wasser und Abwasser rechnen meine freundl. Energieversorger einmal für den Wasserverband und einmal für die Gemeinde im Auftrag ab.

Und weil ich mir nun dieses wundersame Geschreibe genauer angesehen und dabei auch die Buchhaltertricks näher geprüft habe, musste ich feststellen, dass man entgegen der Zusicherung einer einwandfreien Messung und Abrechnung (Gebühr in den Entgelten) Zahlenspielchen vollzogen hat.
Nach den Zählerständen für Wasser und Abwasser wurde korrekt berechnet und dafür auch Abschläge angefordert für´s Folgejahr. Für´s erste von mir geprüfte Jahr 2005/2006 hatte man dafür 486,00 Euro eingefordert und erhalten. Zu zahlen hatte ich allerdings gem. Jahresrechnung nur 429,19 Euro.
Natürlich hat man die Überzahlung mit den Gaslieferungen verrechnet.
In der neuen Konstruktion schreibt man mir jetzt ein Guthaben von 27,81 Euro für diesen Zeitraum und hat diesen Betrag umgebucht.
Ich vermute, dass in Bochum in der neuen Vertriebs AG jemand den feuchten Finger aus dem Fenster gehalten hat, um diese Zahl zu \"ermitteln\".
Oder liegt es an PISA, denn die Differenz allein für das genannte Geschäftsjahr beträgt nach dem berühmten Adam Riese 56,81 Euro.

Hierfür haben ich Erklärungsbedarf angemeldet.

Offline Cremer

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« Antwort #6 am: 14. September 2009, 14:18:40 »
@h.terbeck,

natürlich kann eine Kommune jemand mit dem
Zitat
Einzug von kommunalen Abgaben
also der Gebühren beauftragen.

Bei uns betreibe die SW KH selbst die Wasserversorgung von der Quelle bis zum Kunden.

In Ihrem Fall sollten Sie mal bei der Gebührensatzung der Kommune nachschauen, ob die verlangten Sätze/Gebühren auch richtig sind.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #7 am: 15. September 2009, 14:51:28 »
Nachdem ich bereits gestern die \"Aufstellungen\" meines freundlichen Energieversorgers mit entspr. Kommentaren zurückgeschickt habe, weil selbst die simpelsten Grundrechenarten der neu gegründeten Vertriebs AG unbeachtet blieben, fand ich bei heutiger Durchsicht weiterer mir übermittelter Belege ein Schreiben an mich vom 11.09.2009, mit dem man meinen Abschlagplan geändert habe und unter Berücksichtigung des Jahresverbrauches und der Anzahl der Zahlungstermine bis zur nächsten Rechnung einen neuen Abschlagbetrag festgesetzt habe.
Die dann folgenden Termine beginnen am 30.04.2009 mit einem Betrag von 78,00 Euro, und dann jeweils monatlich folgenden Beträgen von 138,00 Euro, endend am 30.10.2009.
Wie dieses Zahlenspiel zusammengebastelt ist, bleibt das Geheimnis meines freundl. Energieversorgers.
Das angeheftete Blatt 2 dieses Schreibens beinhaltet bei zunächst flüchtigem Betrachten eine sog. Zahlungsvereinbarung, mit der eine Forderung von 211,00 Euro ausgeglichen werden kann mit zwei Raten (?) von je 69,00 Euro am 15.09. und 01.10.2009 sowie einer Rate am 16.112009 mit 73,00 Euro.
Erst diese für mich schwachsinnige Aufstellung ließ mich das Blatt Papier genauer ansehen und, man mag es nicht glauben:
Dieses Blatt 2 enthielt als Adressaten einen Kunden meines freundl. Energieversorgers in Bestwig im Sauerland.
Da in dem an ihn gerichteten Schreiben vp, 11.09.2009 die erste Zahlungsfrist am 15.09,2009 festgelegt und für den Fall der Mißachtung die Gesamtforderung fälliggestellt würde, habe ich diesen Kunden gleich angerufen und ihn vorgewarnt.
Das Original dieses Schreibens habe ich allerdings heute an meinen freundl. Energieversorger zurückgesandt mit der Bitte, Mitarbeiter in dieses neugegründete Unternehmen einzustellen, die nicht nur die Grundrechenarten beherrschen, sondern neben buchhalterischen Grundkenntnissen auch des Lesens kundig seien, um neben dem anderen Durcheinander zumindest die Vertraulichkeit von Kundendaten zu wahren durch richtiges Lesen von Adressen und Eincouvertieren von Schreiben.

Offline BerndA

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« Antwort #8 am: 15. September 2009, 21:29:32 »
Hallo Herr Terbeck,

unglaublich , was da inzwischen so passiert ! Aber Sie haben völlig richtig reagiert, ich hätte es genauso gemacht !

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
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Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 16. September 2009, 00:03:25 »
@h.terbeck,

ich hätte das Schreiben persönlöich gerichtet an den Geschäftsführer zurückgeschickt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline AnJo

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Zuteilung einer weiteren Kundennummer
« Antwort #10 am: 20. September 2009, 21:04:56 »
Auch ich habe jetzt so ein Schreiben bekommen und kann dazu nur sagen:
DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN !

Die getrennte Abrechnung von Gas und Abwasser macht  es auch für mich einfacher, also meinetwegen
..............

Was danach kommt, ist schlichtweg ein Witz:

Kundenkonto Gas: Endsaldo Stand 16.09.2009  2500,00 €
Die beigefügten korrigierten Rechnungen für den Zeitraum 10/2005 bis 09/2008 Gas weisen aber in Summe nur eine Restforderung von 1300,00 € aus , wobei es sich hierbei meines Erachtens um die tatsächliche strittige Summe handelt.
Ein im November 2008 angeforderter Kontoauszug wies nur eine Restforderung von 1020,00 € aus.

Neue Abschläge für 30.03.09, 30.05.09, 30.07.09 30.09.09 wurden ebenfalls  festgelegt.
Neue Abschläge für bereits vergangene Monate ???????????

Frage: Die Zahlungsfrist der neuen korrigierten Rechnungen ist der 01.10.2009. Muß ich jetzt allen Gas-Rechnungen wieder widersprechen, damit keine Mahnungen ins Haus flattern?

Bei Abwasser sieht es nicht viel anders aus:
Kundenkonto Abwasser: Endsaldo Stand 16.09.2009   -160,00 €
Die beigefügten korrigierten Rechnungen wiesen zweimal ein Guthaben und einmal eine Restforderung
aus.
Die Guthaben kann ich wahlweise mit der Restforderung verrechnen lassen, oder aber mir auszahlen lassen.
Verbleibende Restforderung nach Verrechnung: 60,00 €
Für den Zeitraum 10/2005 bis 09/2008 wurden Abschläge von 110,00 € überhaupt nicht berücksichtigt.
d.h. Guthaben von 70,00 € welches ich jetzt bei der RWE einfordern werde.

Die beigefügten Rechnungen kann ich alle nachvollziehen, die Kontostandsübersicht hingegen ist
meines Erachtens blödsinn.

Oder gibt es hier jemanden wo Restforderungsbeträge aus den Rechnungen mit der Kontoübersicht
übereinstimmen?
Oder habe ich den Sinn der Kontoübersicht nicht verstanden ?
Oder hat die RWE hier garnichts verstanden........?

Gruß
AnJo

Offline userD0010

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« Antwort #11 am: 21. September 2009, 09:15:29 »
AnJo:
Die getrennte Abrechnung von Gas und Abwasser macht es auch für mich einfacher, also meinetwegen

Einverstanden, wenn hier keine unterjährigen \"Umbuchungsversuche\" und Verwirrspiele veranstaltet werden.
Die Zuteilung einer gesonderten Kunden-Nummer für Wasser und Abwasser kann doch aus Verständnisgründen für den Normalkunden nur mit einer Jahresrechnung einhergehen, so dass man darauf dann auch seine Überweisungen, zumeist Daueraufträge einrichten und ändern kann.

In einem ordentlich geführten Unternehmen, das über EDV und fachkundiges Bedienpersonal verfügt, dürfte es doch ein Leichtes sein, die Kunden vorab auf die nach etwa 365 Tagen anstehende Jahresrechnung und damit verbunden eine Änderung in den Zuordnungen von Gas, Wasser und Abwasser und damit einhergehend Neuzuteilung von Kunden-Nummern zu informieren.
Damit wäre und würde dann ein ordentlicher Schnitt hergestellt.

Was man z.B. mir an neuen alten Rechnungen, Gutschriften, Nachbelastungen etc. für Gas, Wasser und Abwasser präsentiert hat, lässt sich im Einzelnen nicht nachvollziehen.
Wenn man in den vergangenen Jahren jeweils den Unbilligkeitseinwand auf die Gaspreise erhoben hat und dann die Rechnung auf den billigen Preis gekürzt hat, dürfte dadurch ausschließlich eine Differenz im Konto Gas auftreten, jedoch nicht im Konto Wasser- und Abwasser, wenn der freundl. Energieversorger die ihm anvertrauten Beträge für Wasser und Abwasser ordnungsgemäß berechnent und auch weitergeleitet hat.

Das aber dürfte zu bezweifeln sein, wenn der Energieversorger nun plötzlich für vergangene Jahre gerade aus Wasser- und Abwasserrechnungen Guthaben umbuchen möchte.

Offline Cremer

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« Antwort #12 am: 21. September 2009, 13:01:50 »
@Anjo,

es macht Sinn, dass der versorger, sofern er im Aucftrag einer Kommune auch die Abgaben für DFrischwasser bzw. Abwasser \"eintreibt\", diese mit einer getrennten Kundennummer versieht.

So würde ich es auch von ihm verlangen, denn es ist eine Dienstleistung vom Versorger im Auftrag eines anderen.

damit würde einer Verrechnung von Guthaben und Forderungen der Abschläge  aus den unterschiedlichen Aufkommen wie Gas, Strom, Wasser, Abwasser entgegengesetzt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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« Antwort #13 am: 21. September 2009, 14:24:32 »
Hallo,
im PLZ Gebiet 462 verhält sich das wie folgt
RWE schreibt für Gas mit einer Kundennummer eine eigene Rechnung
RWW (Tochter von RWE) schreibt für Wasser mit einer eigenen Kundennummer eine Rechnung!

RWW zieht bei mir immer noch per Lastschrift von Konto 1 die Beträge ein
RWE bekommt per Terminüberweisung von Konto 2 die von mir ermittelten Beträge!

Offline userD0010

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« Antwort #14 am: 21. September 2009, 19:56:57 »
bjo:
Es ist doch schon eigenartig, dass mancherorts die eigentlich normalste Abrechnung über verschiedene Kunden-Nummern und damit auch über unterschiedliche Buchungssysteme vorgenommen wird.
Allerdings überall dort, wo bislang alles über eine Kunden-Nummer abgerechnet wurde, scheint man auf die Idee gekommen zu sein, nun rückwirkend über die bislang präsentierte Gesamtrechnung und darin dann enthaltene abgerechnete Beträge für Wasser und Abwasser Guthabenbeträge zu \"ermitteln\" bzw. wie bei mir eingestanden, diese intern erfunden zu haben.
Damit werden die Salden der einzelnen Jahre und Energieträger durch Hin- und Herbuchen und neue Jahressalden so durcheinander gebracht, dass die bisherigen Unbilligkeitseinwände mit ihren Verrechnungen offenbar ausgehebelt werden sollen. Und wo das nicht hilft, wedelt man mit angeblichen Urteilen des LG Osnabrück bzw. AG Halle.

 

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