Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Kunde unterliegt am LG Frankenthal
mathaub:
Am LG Kaiserslautern ist ein Prozeß jetzt in der Berufungsinstanz.
Der verklagte Haushaltskunde wurde mit allen, umfangreich vorgetragenen Argumenten nicht gehört. Allerdings ist das nicht das erste Urteil des AG Rockenhausen, das über die Rechte der Verbraucher hinweggeht.
Ausgangslage: Versorgung im Sondervertragsverhältnis, Hauptargumentation fehlende Preisänderungsbefugnis.
Hilfsargumentation Unbilligkeitseinwand.
Der Richter folgte der Argumentation Sondervertrag nicht, zur Hilfsargumentation hielt er Wirtschaftsprüfertestate und Rangfolge im Gaspreisvergleich als ausreichend. Sehr eigenwillig.
Das Urteil liegt dem BdeV vor.
In der Berufungsinstanz hat die Sache das Az.: F 140/09
mathaub 16.09.09
Cremer:
Na, da war wohl der Kunde nicht richtig anwaltschaftlich vertreten. :evil:
Dem AG Rock hätte man die neuesten Urteile vorlegen sollen.
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