@hantschmann
Ein Versorgerwechsel hat keinerlei Einfluss auf die angebliche Forderung der Mitgas gegen Sie. Diese ist entweder berechtigt oder unberechtigt.
Ob die Forderung berechtigt ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie mit der Mitgas einen Sondervertrag abgeschlossen haben. Das müssen Sie in Ihren Unterlagen nachsehen. Ein solcher Vertrag wurde eventuell bei Einzug in Ihre Wohnung abgeschlossen. Dies kann Jahrzehnte zurückliegen. In solchen Sonderverträgen sind meist unwirksame Preisänderungsklauseln verwendet worden. Das hat zur Folge, dass die Mitgas überhaupt kein Recht hatte, die Preise zu erhöhen.
Sollten Sie einen Grundversorgungsvertrag haben, besteht ein gesetzliches Preisanpassungsrecht. Dann kommt es darauf an, ob die Mitgas ihre Preise nur in dem Maße erhöht hat, wie ihre eigenen Kosten gestiegen sind. Anderenfalls sind auch diese Preiserhöhungen falsch vorgenommen worden. Um entsprechende Behauptungen der Mitgas in einem Prozess überprüfen zu können, sollten Sie jemanden um Mithilfe bitten, der sich gut in betriebswirtschaftlichen Fragen und Bilanzerstellung auskennt.