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Autor Thema: Stadtwerke Freiberg, Mahnung  (Gelesen 8992 mal)

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Offline eraserhead

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« am: 11. Januar 2006, 11:08:44 »
Hallo zusammen! Ich hoffe mir kann h´jemand helfen oder einen tipp geben:

Die letzte Jahresabrechnung Erdgas (Oktober 2005) habe ich mit dem \"Gasmusterbrief\" beantwortet und mir dessen Empfang bestätigen lassen. Ich bezahle den alten Gaspreis + 2% (aus eigenem Ermessen). Der Versorger, die Stadtwerke Freiberg/Sachs. erhöhten den Gaspreis jedoch um 14,5%.

Heute, am 11.1.06 kam nun die erste Mahnung des Energieversorgers ins Haus. Im Schreiben werden mir austehende Beträge und Mahngebühren in Rechnung gestellt. Außerdem droht der Versorger bei Nichtzahlung mit einem gerichtlichem Mahnverfahren.

Wie soll ich mich nun verhalten? Nur Bluff vom EVU? Sorry wegen der vielleicht lapidaren Fragen....

Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!

Offline Cremer

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« Antwort #1 am: 11. Januar 2006, 12:56:46 »
@eraserhead,

bitte blättern sie im alten Thread energiepreise-runter.de, kann nur noch gelesen werden.

http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=31

Machen Sie sich auf den Seiten von Energienetz schlau, dort finden sie alle Antworten.

Siehe auch hier:
Mahnungen/Mahngebühren

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider nicht immer wieder von vorne anfangen können.

Widersprechen Sie, dass mahngebühren nicht anfallen und man möge künftig von Mahnungen absehen. Teilen Sie mit, dass Mahngebühren mit en geleisteten Abschlägen nicht verechnet werden dürfen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Graf Koks

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« Antwort #2 am: 14. Januar 2006, 19:11:03 »
@Eraserhead:

Nicht Bange machen lassen.  Bisher steht die Quote von angedrohten Mahnverfahren zu tatsächlich durchgefaührten bei 10.000 : 0  .

Sollten Sie ausgerechnet derjenige sein, bei dem der GVU tatsächlich ins Mahnverfahren geht, heisst es eben: Widerspruch einlegen und dann mal wieder hier im Forum melden.

Also ruhig Blut.


M.f.G.
Graf Koks

Offline eraserhead

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« Antwort #3 am: 15. Januar 2006, 17:59:10 »
hallo zusammen!

erstmal ein riesen dankeschön für die antworten! wenn´s neues gibt meld ich mich wieder mit einem kleinen beitrag....

bin jetzt auch ein bißchen beruhigter :-)

also: Dankeschön für eure Mühe!

bis denne

Offline eraserhead

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« Antwort #4 am: 02. Februar 2006, 11:26:58 »
hallo wiedermal!

nachdem einige zeit verstrichen ist, möchte ich hier die neuesten \"Entwicklungen\" kund tun. Letzte Woche haben sich die Stadtwerke Freiberg zu meiner Antwort auf die Mahnungsandrohung geäußert und dabei scheinbar versöhnlichere Töne angeschlagen. Zitat:

\" Da wir unsere unterschiedlichen Positionen in schriftlicher Form bereits ausführlich ausgetauscht haben, halten wir es für das Beste, zusätzliche Argumente direkt auszutauschen.  ...\" Nichts desto trotz können die Stadtwerke meine Zahlungen zum Abschlagspreis 2005 (Juli) nicht anerkennen.

Ich werde den Stadtwerken Freiberg deshalb den aktualisierten Musterbrief mit Urteil des BGH zusenden. Ich denke das ist die beste Reaktion, oder?

Wer also auch Kunde der Stadtwerke Freiberg ist: bitte hier im Forum bei mir melden oder mailen ;-)

p.s.: über jede Antwort/Beitrag würde ich mich wie immer freuen!

also dann....

Offline Graf Koks

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Stadtwerke Freiberg, Mahnung
« Antwort #5 am: 02. Februar 2006, 11:47:09 »
@eraserhead:


\"... bleibt es - auch unter Berücksichtigung Ihres o.g. Schreibens - dabei, dass nach Erhebung der Unbilligkeitseinrede der auf den Unterschiedsbetrag entfallende Entgeltanteil nicht fällig wird. Auf eine nicht fällige Forderung können selbstredend keine Abschläge gefordert werden, so dass die von mir vorgenommene Kürzung der Abschlagszahlungen voll und ganz der Rechtslage entspricht (vgl. LG Mannheim aaO., LG Neuruppin aaO., AG Karlsruhe aaO., LG Mönchengladbach aaO., LG Düsseldorf aaO) ... \"
(Diese Liste wird fortgesetzt.)


M.f.G. aus Berlin
vom Grafen

 

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