Die WBM sind jetzt doch davon abgekommen, den Kunden die bestehenden Verträge kurzfristig Mitte Oktober zu kündigen und neue Verträge mit höheren Preisen und neuer Preisanpassungsklausel anzubieten. Wie die Rheinische Post am 24.11.2009 berichtet, sollen nach Aussage des Aufsichtsrat-Vorsitzenden (und Bürgermeisters der Stadt Meerbusch) die Verträge im Rahmen der
ordentlichen Kündigungsfrist zum 30.09.2010 gekündigt werden. Bis dahin haben die WBM ja aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung nicht das Recht, die Preise zu erhöhen. Für die Kunden ist das erfreulich, weil auch die zunächst für den Beginn der Heizperiode angekündigte Preiserhöhung nicht kommt.
Außerdem ist damit auch Zeit gewonnen, sich in Ruhe nach einem preisgünstigeren und kundenfreundlichen Lieferanten umzusehen. Zurzeit gibt es laut Verivox in Meerbusch schon 8 Gasversorger, die Zahl wird sicher bis September 2010 weiter zunehmen.
Was die unberechtigten Preiserhöhungen den letzten Jahre angeht, weist die Verbraucherzentrale NRW darauf hin, dass die überzahlten Beträge für die Jahre 2006 bis 2008 zurückgefordert werden können, da sie noch nicht verjährt sind. Überschlägig handelt es sich bei 7.500 Kunden mit einem Erstattungsanspruch von durchschnittlich fast 900 EUR um eine Summe von 6 Mio. EUR. Dafür Rückstellungen vorzunehmen, hält der AR-Vorsitzende nicht für nötig.
Die WBM versucht hier auf Zeit zu spielen, da ja zum Jahresende wieder Rückerstattungsansprüche verfallen. Kunden, die ihre Ansprüche schon angemeldet haben, wurden vertröstet: \"Wir haben ihren Rückforderungsanspruch aufgenommen und werden zu gegebener Zeit unaufgefordert auf Sie zukommen.“ Die VZ NRW weist darauf hin, dass damit die Verjährung nicht gehemmt wird, sondern ein
gerichtlicher Mahnbescheid gegen die WBM erforderlich ist, um die 3-jährige Verjährung zu hemmen.
Der AR-Vorsitzende „vertritt die Auffassung, den Gaskunden stehe keine Rückerstattung zu, weil der Gaspreis von 2007 bis 2009 um 0,2 Cent pro Kilowattstunde gesunken sei.“ Die VZ NRW hält dagegen „das Verhalten der WBM für irreführend. Der Verbraucher solle offensichtlich getäuscht werden. Die WBM könne sich nicht die Zeitspanne herausgreifen, die ihr genehm sei.“
Den vollständigen Artikel der RP finden Sie hier:
http://www.rp-online.de/duesseldorf/meerbusch/nachrichten/meerbusch/WBM-spielen-auf-Zeit_aid_786507.html