Original von xalo
Ich gebe zu, dass das Thema für mich mittlerweile völlig undurchsichtig geworden ist. Doch werde ich das Gefühl nicht los, dass die Front gegen die erhöhten Gaspreise langsam bröckelt und keiner so richtig weiss, was Sache ist.
Das Thema ist halt nicht ganz einfach, zumal es neben der früher \'einfachen\' Unbilligkleitseinrede gem. § 315 BGB nun bei den Sonderverträgen noch die Frage nach einer zulässigen Preisanpassungsklausel gibt, die eine Beanstandung gem. § 307 BGB bedeutet und im Prinzip Vorrang hat (also wenn eine unwirksame Preisanpssungsklausel vorliegt, dann wird der Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB nicht mehr geprüft). Dazu kommt, dass zahlreiche Dinge (wie ja auch z.B. die unwirksame Preisanpssungsklauseln in den meisten Sonderverträgen) sich erst durch die Gerichtsentscheidungen ergeben und nicht durch Gesetze und Verordnungen KLAR herauszulesen sind.
Außerdem ist festzustellen, dass zahlreiche Sonderkunden derzeit erstmal damit beschäftigt sind, ihre alten Ansprüche auf Rückzahlung wegen der unwirksamen Preisanpassungsklauseln durchzusetzen und daher etwas von der ursprünglichen Intention, des Protestes gegen überhöhte Energiepreise, abgekommen sind. Hinzu kommt, dass einige Versorger derzeit über neue Verträge versuchen, neue Tatsachen zu schaffen.
Aber Sie haben durchaus Recht, wenn Sie der Meinung sind, dass manch einer nicht genau weiss, was Sache ist, da noch einige Punkte in der Rechtssprechung klärungsbedürftig sind.
Und bei derzeit nicht ganz so hohen Energiepreisen (Sommerloch) ist der Widerstand nicht ganz so groß. Warten Sie mal das Frühjahr ab, wenn die Versorger mal wieder ihre 2 Erhöhungsrunden eingelegt haben.
Original von xalo
Ich würde an Ihrer Stelle die Gaspreise vergleichen... wechseln können Sie jeder Zeit.
Wenn derzeit eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann man sich natürlich einen neuen Versorger suchen (muss man aber nicht, da im Zweifelsfall eine Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger vorgenommen wird, allerdings zu den höheren Grundversorgungspreisen),
wenn man dann einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, kann man aber nicht automatisch
jederzeit wieder wechseln. Das kommt auf ggf. vereinbarte Mindestvertragslaufzeiten an, die die meisten Verträge enthalten.
Dazu gibt es hier
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter? einen Thread, der allerdings auch nicht ganz einfach zu verstehen ist.
Ihr Anwalt wird Ihnen aber sicher auch noch etwas mehr dazu sagen können.