Sehr geehrte Interessenten,
sehr geehrter Herr Cremer,
wir haben nun die Jahresabrechnung unseres Gasversorgers (ESB) erhalten. Wider Erwarten hat sich eine Rückzahlung ergeben und dies aus folgenden Gründen? Wie sollen wir jetzt vorgehen.
Unser Gasverbrauch war dieses Abrechnungsjahr weniger als 15.000 kWh so dass wir in eine andere Preisgruppe gefallen sind. Unser Jahresgrundpreis hat sind somit von vorher 100,20€/Jahr auf 32,40€/Jahr gesenkt. Der Preis pro Einheit ist dafür höher als vorher und zwar wie folgt: 01.07.04 – 31.08.04 anstatt 0,036 / kWh jetzt 0,0405 / kWh
Nach Erhöhung: 01.09.04 – 30.06.05 anstatt 0,039 / kWh jetzt 0,0435 / kWh
Wenn man die beiden Preisgruppen vergleicht, kommt man auf eine Ersparnis von ca. 5,00€.
Auf unser Widerspruchschreiben bzl. der Erhöhung zum 01.09.04 wird in keinster Weise eingegangen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten ?
Des weiteren haben wir gegen die Gaspreiserhöhung zum 01.07.2005 (brutto um 0,64 cent / kWh) auch schon Widerspruch eingelegt (natürlich auch wieder per Einschreiben). Nur was sollen wir mit unserem monatliche Abschlagsbetrag machen? Sollen wir diesen jetzt erhöhen um nächsten Jahr keine so hohe Nachzahlung zu erhalten. Oder sollen wir den Betrag in gleicher Höhe belassen weil wir gegen die Erhöhung sowieso Widerspruch erhoben haben, oder sollen wir sogar den monatlichen Betrag reduzieren
Wie wissen nicht mehr was wir machen sollen !
Mit freundlichen Grüßen
D. Wackerbauer