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Autor Thema: Gas nicht bezahlt  (Gelesen 7170 mal)

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Anonymous

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Gas nicht bezahlt
« am: 21. Juli 2005, 08:51:20 »
Hallo,

mit ist was ganz dummes passiert. Vor drei Jahren habe ich mich für Gas und Strom bei Entega angemeldet, leider hat sich mein Vormieter für das Gas nicht abgemeldet. Umbemerkt von uns beiden hat er nun fast drei Jahre meine Gaskosten getragen.

Das Geld jetzt zurückzuzahlen ist mir fast unmöglich. In wieeit hat er nun Anspruch auf das Geld?

Liebe Grüße

Barbara

Offline judy

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Gas nicht bezahlt
« Antwort #1 am: 21. Juli 2005, 19:15:21 »
Wenn du dich für beides angemeldet hast, wundert es mich, daß du jetzt wohl nur Strom auf deiner Rechnung hast...

Anspruch hat er natürlich auf das komplette Geld.
Geht doch mal zusammen zur Entega und schildert euer Problem. Wahrscheinlich melden Sie den Gaszähler rückwirkend auf dich um (mit dem Zählerstand des Übergabeprotokolls oder des deiner Anmeldung) und gewähren die eine Ratenzahlung (schließlich hast du dich für Strom und Gas angemeldet, war ja ein bisschen der Fehler der Entega).
Dein Vormieter würde dann schlußgerechnet und bekommt sein ganzes Geld dann gleich wieder zurück.

Du müßtest aber wahrscheinlich den Rückstand bis zur nächsten Abrechnung bezahlt haben.

Hoffe ich konnte helfen.

Judy

Offline RR-E-ft

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Gas nicht bezahlt
« Antwort #2 am: 22. Juli 2005, 17:48:32 »
Ohne Abmeldung haftet der Vermieter für den weiteren Verbrauch gem. § 32 Abs. 4 AVBV. Deshalb hat er eigene Zahlungsverpflichtungen gegenüber der entega erfüllt und kann nichts zurückfordern.

Es bestand ein Rechtsgrund für die Zahlungen.

Selbst haftet man auch als Kunde. Aber der Versorger hat zum einen keine Rechnung geschickt, so dass es schon keine fällige Forderung gibt, § 27 Abs. 2 AVBV.

Zudem kann der Versorger keine Zahlung verlangen, denn er hat seine Lieferungen ja vollständig bezahlt bekommen und muss das Geld auch nicht zurückzahlen, vgl. oben.

Stellt sich nur noch die Frage nach einem bereicherungsrechtlichen ausgleich zwischen Vermieter und Mieter. Möglich, dass Neu- und Altkunde als Gesamtschuldner haften und deshalb ein sog. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB stattfindet.

Dann müsste man die Hälfte an den Vermieter erstatten.

Indes gab es mangels Rechnung keine nebeneinander bestehenden fälligen Ansprüche gleichzeitig gegen beide Gesamtschuldner. Fällig waren die Forderungen nur gegenüber demjenigen, der Rechnungen erhielt.


Es ist deshalb fraglich, ob überhaupt von einer Gesamtschuld gesprochen werden kann.


Möglich, dass der Vermieter deshalb nichts von einem verlangen kann.


Die entega hat das alles nicht zu interessieren, weil diese ihre Lieferungen komplett bezahlt erhalten hat und das Geld behalten darf.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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