Die Gasversorgung Offenbach (GVO), Tochterunternehmen der EVO , hat am 27. August 2009 ihre Kunden, sowohl über die Presse als auch im Internet, darüber informiert, dass sie die Erdgaspreise um 1,01 Cent/kWh (brutto) zum 1.Oktober 2009 senken würde. Die Kunden würden auch per Post darüber informiert werden.
Da die verantwotlichen Mitarbeiter/innen der GVO offensichtlich den § 5, Absatz 2, der GasGVV nicht verinnerlicht haben, hier nochmals dessen Wortlaut : \" Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die MINDESTENS SECHS WOCHEN VOR der beabsichtigten Änderung ERFOLGEN MUSS. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.\" . Es steht ausser Zweifel, dass die GVO mit ihrer verspäteten Ankündigung hiergegen verstoßen hat.
Die GVO argumentiert, bei ihrer jetzigen Preisänderung, wie üblich mit der Öl/Erdgaspreisbindung und teilt mit, dass \" das Unternehmen damit die gesunkenen Einkaufspreise an die Kundschaft weiter gibt.\" Wie soll aber diese Kundschaft dies interpretieren, wenn das Unternehmen von der Kundschaft in Offenbach ab 1. Oktober 2009 einen Arbeitspreis von 5,43 Ct/kWh (brutto) fordert, von der Kundschaft aus dem Kreis einen Arbeitspreis von 5,65 Cent/kWh - in beiden Fälle ohne Preisgarantie - während es in der Lage ist in den Städte Dietzenbach, Heusenstamm und Obertshausen, bei gleichem Grundpreis, einen Arbeitspreis von nur 4,49 Ct/kWh zu fordern und dies noch verbunden mit einer Preisgarantie bis Ende 2010?
Und was soll der Kunde erst denken - wenn er am heutigen Tag - auf das angeblich so preiswerte Internetangebot \"KlickGas\" schaut und feststellt, dass er da einen Arbeitspreis von 5,63 Ct/kWh zahlen müßte,( allerdings verbunden mit einer Preisgarantie bis zum 30.09.2009 !!! ) ?