Original von reblaus
@Xalo
Im Gegensatz zu Bolli und Cremer sehe ich schon noch ein juristisches Restrisiko. Die Frage, ob allein der Tarif entscheidend ist, um bei Ihnen einen Sondervertrag anzunehmen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.
Allerdings muss die GVG beweisen, dass sie ein wirksames Preisänderungsrecht haben. Die GVG muss daher einen Vertrag vorlegen, in dem eine wirksame Klausel enthalten ist, oder sie muss nachweisen, dass Sie seinerzeit einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben.
Ich leite den SV auch nicht alleine aus dem Tarif her sondern AUCH aus der Tatsache, dass man Xalo 2007 eine Vertragsänderung angekündigt und einen neuen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt hat.
Darüber hinaus ist der heutige \"Vollversorgung 2\" Tarif, den Xalo in seiner Rechnung stehen hat, laut der Internet-Seite der GVG wohl eindeutig ein Sondertarif, da er z.B. eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat, was in der Grundversorgung wohl nicht geht.
Mir ist bis heute kein Sondervertrag bekannt geworden, der eine gültige Preisanpassungsklausel enthalten würde. Kennen Sie ein EVU, welches eine solche (eigenständige) gültige Klausel in seinen Verträgen hatte ?
Und zu der 10- Verjährungsfrist des AG Dannenberg kann ich nur sagen, dass ich da vorsichtig wäre mit der Bestandskraft in weiteren Instanzen.
Aber nochmals gesagt: Die meistens haben ja nichts gegen die Zahlung von \"angemessenen\" Preisen und unter diesem Aspekt kann man wahrscheinlich mit einem Preis auf dem Stand von 2004 leben, da die heftigen Erhöhungen, zumindest bei uns, erst danach kamen. Da würde ich jetzt nicht gierig werden.
@Xalo
Falls Sie einen Sondervertrag haben, würde sich ihr Widerspruch vorrangig auf § 307 BGB begründen (wegen der fehlerhaften Preisanpassungsklausel) und nur hilfsweise auf § 315 BGB. Das sollten Sie im weiteren Verfahren, vor allem, wenn es juristisch wird (Gericht) beachten.