Bei einem Sondervertrag ist zu prüfen, ob das EVU eine wirksame Preisanpassungsklausel verwendet hat. In ALLEN bisher bekannt gewordenen Fällen waren in den Sonderverträgen der Versorger unwirksame Preisanpassungklauseln verwendet worden, weshalb die Versorgern nun versuchen, mit einer anderen Argumentation praktisch die unwirksame Preisanpssungklausel \'zu heilen\' und doch noch an des Verbrauchers Geld zu kommen, was aber nicht möglich ist, AUßER das gesetzliche Preisanpassungsrecht wurde wirksam in den Sondervertrag eingebunden, was aber in den allermeisten Fällen auch nicht der Fall war.
SIE brauchen aber derzeit nichts weiter zu machen, als wie NICHT ZU ZAHLEN und dem EVU dieses mitzuteilen.
Diese würden, wenn Sie der Meinung sind, ihnen stünde das Geld zu, entweder einen Mahnbescheid beantragen (der Regelfall) oder direkt eine Klage erheben (eher selten). Dem Mahnbescheid können Sie getrost wieder widersprechen und dann müsste das EVU doch Klage erheben. Diese Klageerhebung, die natürlich immer wieder angedroht wird, wird aber sicher nur erfolgen, wenn das EVU Erfolgsaussichten sieht. Bei einem Sondervertrag sind die aber eher gering. Also nicht Bange machen lassen.