Original von Gebhardt :-)
Habe die gleiche Frage.
Klar der Preissenkung wiederspreche ich und halte weiterhin an den Preisen von 2004 fest.
Da Sie gekündigt wurden und Ihnen die Einstufung in die Grundversorgung angedroht wurde, gehe ich mal davon aus, dass Sie derzeit einen Sondervertrag haben.
Daher sollten sie neben der Preissenkung gleichzeitig der Einstufung in die Grundversorgung widersprechen, da Ihr bisheriger Vertrag fortbestehe ( da er nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde, letzteres würde ich aber nicht reinschreiben).
Original von Gebhardt :-)
Neuen Vertrag schließe ich natürlich auch nicht ab, aber auf welchen soll ich mich berufen? Angefangen wurde mit \"Sonderpreisreglung I\" und seit 06/2005 wurde das ja umbenannt in \"Klassik I\".
Derzeit brauchen Sie sich auf gar keinen konkreten Vertrag berufen sondern sagen lediglich, dass der bisherige Vertrag (welcher der beiden von Ihnen auch immer gültig sein sollte) noch fortbesteht.
Dieses alles gilt natürlich nur, wenn in der sogenannten \'Preisinformation\' nicht doch auch eine Kündigung des alten Vertrages versteckt war (die alleinige Androhung, sie im Falle der Weigerung der Unterzeichnung des neuen Vertrages in die Grundversorgung einzustufen, stellt auf jeden Fall keine solche dar), oder falls doch, diese nicht form- oder fristgerecht war.
Sie sollten sich aber im klaren darüber sein, dass die Versorger mittlerweile dazu gelernt haben und anders reagieren, als bei der seinerzeitigen Umstellungswelle wegen der GasGVV (selbst wenn diese Umstellung seinerzeit bei Sonderverträgen gar nicht notwendig gewesen wäre).
Wie Sie hier in zahlreichen Unterforen lesen können, kommt nach solch einem Schreiben dann oft eine ordentliche Kündigung des bisherigen (Sonder-)Vertrages und Sie müssen neu überlegen, was Sie weiter machen.
Da gibt\'s dann
hier einen neuen Thread. Wird leider kein einfacher Weg. Viel Glück dabei.