Hallo Leute,
hab mich leider erst heute bei Euch angemeldet, bin bisher zwar alleine zurechtgekommen, aber jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll.
Es geht um die N-Ergie, die mich inzwischen beim AG Nürnberg verklagt hat.
Ich habe ab 2006 meine Gasrechnung gekürzt. Ich hatte das Produkt Ideal. In der Hauptsache wird begründet ich zitiere:
„Im Rahmen der Erdgaslieferung im Produkt IDEAL wird der Klägerin gem. §4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt vgl. BGH Urt. V 13.06.2007, NJW 2007, 2540. Dies wird auch im Urteil des Landgericht Nbg-Fürth vom 25.04.2008 – A. Z. 4 HK O 8880/07- bestätigt. In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die in diesem Zeitraum liegende Preisänderung nicht unbillig sind. Mit Urteil vom 09,12.2008-1 U 1123/08-bestätigt das OLG Nürnberg die Entscheidung.“
Meine Fragen:
Soll ich die Forderungen lieber anerkennen?
Ich kann leider auch nicht mehr nachvollziehen ob „Gas IDEAL“ ein Sondervertrag oder ein Tarifkundenvertrag war, wer weiß dies?
Ich möchte, wenn ich mich dagegen verteidige, keinen Rechtsanwalt nehmen, die N-Ergie, vertreten durch Endress & Partner möchte die Sache zum Landgericht verwiesen haben, aber da könnte ich mich, nicht mehr selber vertreten (ANWALTSZWANG) Ihr seit doch kluge Köpfe, in diesem Forum was soll ich machen? Bitte nicht einfach sagen zum Anwalt gehen, das kann ich mir nicht erlauben.
LG
Pferd1953
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!