Es ist immer sinnvoll alle möglichen Einwände gegen eine Forderung vorzubringen. Niemand kann ein Urteil vorhersehen. Soweit ein Sondervertrag doch nicht vorliegen sollte, oder der Vertrag über eine wirksame Klausel verfügt, kann die Preiserhöhung durch den Unbilligkeitseinwand angegriffen werden.
In Vorbereitung auf ein Verfahren ist es daneben auch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, wie man denn all die schönen Zahlen eines Versorgers, die dieser zum Beweis der Billigkeit vorträgt, aushebelt. Es ist zwar schön und gut, dass man ein WP-Testat mit \"ich weiß es nicht\" bestreiten kann. Besser ist aber immer, wenn man es mit \" es ist falsch, weil ...\" bestreitet.
Einen guten Anwalt erkennt man daran, dass er einem nicht nach dem Munde schwätzt. Wenn er nicht nur die Verbraucherargumente parat hat, sondern Sie auch auf versorgerfreundliche Fallstricke hinweist, sind Sie nicht in den schlechtesten Händen. Hervorragende Anwälte raten auch mal von einem Rechtsstreit ab.