Energiepreis-Protest > badenova
Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
alfmelmag:
Hallo Leute,
Ich hatte die überhöhten Preise der Badenova satt und habe gewechselt.
Nach einigen Wochen bekam ich Post mit der Aufforderung meinen Hausgasanschluss mit Baukostenzuschuss der schon seit über 6 Jahren besteht zu bezahlen.
Nach Rücksprache mit einem Badenova Kundenberater hat er mit erklärt das bis jetzt noch keine Rechnung gestellt wurde.Aber jetzt da ich den Gasversorger wechseln will plötzlich noch eine offene Rechnung über 2600€ zufällig gefunden wurde.Die ich jetzt begleichen soll.
den Einspruch der Verjährung haben sie abgeleht mit der Begründung das es in diesem Fall keine Verjährung und nach aktueller Rechtssprechung ist das Recht auf ihre Seite.
Inzwischen haben sie einen Anwalt beauftragt der auch gleich seine Rechnung mitgeschickt hat mit der Aufforderung sofort zu zahlen sonst werden sie das ganze vor Gericht bringen.
Ich brauche dringend Hilfe was soll /kann ich tun.
Wer hat Erfahrung mit einer solchen Thematik und kann mir helfen
AKW NEE:
Gehen Sie zu einem Anwalt, wenn möglich Fachanwalt für Vertragsrecht!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie diese in Anspruch.
Ronny:
Ich bin Versorgerjurist. Daher ist meine Auskunft natürlich mit Vorsicht zu genießen.
Aber laut § 23 Abs. 1 Satz 1 Niederdruckanschlussverordnung wird die HA-Rechnung erst mit Rechnungslegung bzw. 14 Tage später fällig, nicht bereits mit der Erbringung der Leistung. Bis zur Verjährung dauert es also noch 3 Jahre.
Diese Besonderheit im Vergleich zu vielen sonstigen Rechnungen stößt bei Verbrauchern
oft auf Unverständnis.
Sie könnten sich aber eventuell auf Verwirkung berufen, falls Sie nachweisen können, dass Sie die Erstellung der Rechnung angemahnt haben. Das müssen Sie dann aber beweisen.
Falls sie die Rechnungserstellung nicht angemahnt, sondern darauf gehofft haben, dass keine Rechnung mehr kommen wird, dann ist diese Hoffnung sich durchzumogeln, rechtlich nicht geschützt.
reblaus:
@alfmelmag
Haben Sie seinerzeit von der Badenova Zuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Gas erhalten?
Nach § 9 Niederdruckanschlussverordnung ist der Versorger nur berechtigt, die ihm bei effizienter Betriebsführung entstehenden Kosten an den Kunden weiterzugeben. Hierbei hat er eine Abrechnung zu erstellen, die bestimmten Kriterien zu entsprechen hat.
Wenn Sie von der Badenova seinerzeit Zuschüsse erhalten haben, können Sie damit argumentieren, dass die Badenova dadurch konkludent auf die Erstattungspflicht verzichtet hat. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Abrechnung überhaupt den gesetzlichen Anforderungen genügt. Es ist zu prüfen, ob nicht der Anspruch auf Abrechnung der entstandenen Kosten der Verjährung unterliegt, und dann verjährt wäre. Es stellt sich die Frage, ob die Badenova diese Abrechnung nur von Ihnen fordert, oder ob diese Beträge von anderen Hauseigentümern auch eingefordert werden. Sollte dies nicht so sein, wäre zusätzlich zu prüfen, ob die Badenova solche Forderungen systematisch bei wechselwilligen Kunden erhebt, und damit ihre marktbeherrschende Stellung ausbeutet. Eine entsprechende Mitteilung an das Landeskartellamt ist in jedem Fall unschädlich.
Sie sollten das Geschäftsgebaren der Badenova äußerst kritisch einschätzen. Es handelt sich bei diesem Unternehmen mit Sicherheit um keinen ehrbaren Kaufmann. Die Kunden über den Tisch zu ziehen, hat dort eine gewisse Methode.
Haben Sie eigentlich schon Ihren Sondervertrag geprüft, ob die dortige Preisanpassungsklaussel den höchstrichterlichen Vorgaben entspricht?
Ein Rechtsanwalt hat bei Ihnen einige Ansatzpunkte, um gegen die Forderung vorzugehen. Erhöhen Sie erst mal Ihren Lästigkeitsfaktor.
nomos:
--- Zitat ---Original von Ronny
........
Sie könnten sich aber eventuell auf Verwirkung berufen, falls Sie nachweisen können, dass Sie die Erstellung der Rechnung angemahnt haben. Das müssen Sie dann aber beweisen.
Falls sie die Rechnungserstellung nicht angemahnt, sondern darauf gehofft haben, dass keine Rechnung mehr kommen wird, dann ist diese Hoffnung sich durchzumogeln, rechtlich nicht geschützt.
--- Ende Zitat ---
Mogeln!? Wer die Rechnung nicht erstellt ist doch hier wohl im Verzug und nicht der Verbraucher.
@alfmelmag, es gibt da in aller Regel noch Ergänzende Bestimmungen. Mal nachsehen ob da nicht folgender Satz steht:
Die Rechnung wird nach Fertigstellung der beauftragten Maßnahme gestellt.
Sofern \"die Maßnahme\" seit 6 Jahren fertiggestellt ist, wird die spannende Frage sein, ob nach diesem Zeitablauf noch mit einer Rechnung gerechnet werden muss.
Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss sind aber eventuell zwei Paar Stiefel. Die Frage der Verjährung würde ich immer prüfen lassen.
Außerdem stellt sich die Frage der Billigkeit der geforderten Preise. Auch da sollte der Anwalt tätig werden.
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