Energiepreis-Protest > badenova
Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
Cremer:
da stellt sich mir auch die Frage, was glit vorrangig?
\"AGB\'s\" oder die \"Ergänzenden Bestimmungen\"
So ähnlich verhält es sich nämlich auch mit den Sonderverträgen. Gilt \"Besondere Bedingungen zum Gassondervertrag\" oder die \"AGB\'s\" vorrangig?
In Ihrem Fall würde ich sagen , es gilt bezüglich Verjährung das Rechnungsdatum
reblaus:
@Cremer
Die Ergänzenden Bestimmungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Bestimmungen zur Fälligkeit einer Forderung in der NDAV bzw. AVBGasV sind dispositives Recht, d. h. man kann von diesen gesetzlichen Regelungen mit einer vertraglichen Regelung abweichen. Deshalb kommt es darauf an, ob die Ergänzenden Bestimmungen als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
Cremer:
@reblaus,
eben, ich sehe das nicht ganz so.
Ergänzende Bestimmungen zu einem Sondervertrag ....sind nicht AGB\'s
Deshalb giblt, ob sie vereinbart wurden oder nicht.
Ebenfalls ist zu fragen, welche vorrangig in einem Sondervertrag gelten
Hier bezgl. des Gashausanschlusses mag es etwas anderes sein.
reblaus:
@Cremer
--- Zitat ---§ 305 BGB
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
--- Ende Zitat ---
Die Ergänzenden Bestimmungen sind nach der gesetzlichen Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es handelt sich nicht um staatliche Verordnungen, sondern um Zusatzbedingungen, die vom Versorger formuliert wurden. Daher ist zu prüfen, ob diese in den Werkvertrag zur Erstellung des Hausanschlusses einbezogen wurden. Nur dann werden diese Klauseln Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten.
Mit einem Sondervertrag zum Gasbezug hat das ganze nichts zu tun, aber auch Sonderverträge werden in der Regel als AGB formuliert.
Werden AGB Vertragsbestandteil, so hat die vertragliche Vereinbarung Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gesetz ausdrücklich verbietet, dass von ihm abgewichen werden darf, oder wenn die AGB gegen die Vorschriften zur Aufstellung von AGB in §§ 305 ff. BGB verstoßen.
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