@alfmelmag
Haben Sie seinerzeit von der Badenova Zuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Gas erhalten?
Nach § 9 Niederdruckanschlussverordnung ist der Versorger nur berechtigt, die ihm bei effizienter Betriebsführung entstehenden Kosten an den Kunden weiterzugeben. Hierbei hat er eine Abrechnung zu erstellen, die bestimmten Kriterien zu entsprechen hat.
Wenn Sie von der Badenova seinerzeit Zuschüsse erhalten haben, können Sie damit argumentieren, dass die Badenova dadurch konkludent auf die Erstattungspflicht verzichtet hat. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Abrechnung überhaupt den gesetzlichen Anforderungen genügt. Es ist zu prüfen, ob nicht der Anspruch auf Abrechnung der entstandenen Kosten der Verjährung unterliegt, und dann verjährt wäre. Es stellt sich die Frage, ob die Badenova diese Abrechnung nur von Ihnen fordert, oder ob diese Beträge von anderen Hauseigentümern auch eingefordert werden. Sollte dies nicht so sein, wäre zusätzlich zu prüfen, ob die Badenova solche Forderungen systematisch bei wechselwilligen Kunden erhebt, und damit ihre marktbeherrschende Stellung ausbeutet. Eine entsprechende Mitteilung an das Landeskartellamt ist in jedem Fall unschädlich.
Sie sollten das Geschäftsgebaren der Badenova äußerst kritisch einschätzen. Es handelt sich bei diesem Unternehmen mit Sicherheit um keinen ehrbaren Kaufmann. Die Kunden über den Tisch zu ziehen, hat dort eine gewisse Methode.
Haben Sie eigentlich schon Ihren Sondervertrag geprüft, ob die dortige Preisanpassungsklaussel den höchstrichterlichen Vorgaben entspricht?
Ein Rechtsanwalt hat bei Ihnen einige Ansatzpunkte, um gegen die Forderung vorzugehen. Erhöhen Sie erst mal Ihren Lästigkeitsfaktor.