( Urteil vom 29. Juli 2009, AZ 3 O 10286/08 )
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der goldgas Stadtwerke GmbH untersagt, zur Kennzeichnung ihres Geschäftsbetriebs die Bezeichnung \"Stadtwerke\" zu verwenden.
Im Dezember 2008 hatten die Richter bereits eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen, die dem Unternehmen die Nutzung des Begriffs untersagte. Nach Ansicht der Richter assoziieren die Verbraucher mit dem Begriff Stadtwerk ein Unternehmen mit mindestens kommunaler Beteiligung, das ein \"besonderes Maß an Bonität Insolvenzfestigkeit aufweist\". Die goldgas Stadtwerke GmbH tritt bundesweit im Internet als Gasversorger auf und ist ein rein privates Energieversorgungsunternehmen ohne kommunale Beteiligung.
Hierzu der Kommentar von BBHPS: In Ordnung! Das gehört dann aber auch verboten:
Stadtwerke BalingenDie Abhängigkeiten gehen oft weit über die Beteiligungsquote hinaus.
\"Kommunal\" und \"Stadtwerk\" sind heute leider keine selbstverständlichen Qualitätsbezeichnungen mehr. Der Stadtsäckel wird gefüllt, Quersubventionierungen und übehöhte zweckfremd verwendete Gewinne sind an der Tagesordnung und
einhundert Prozent kommunal ist oft nicht drin.
z.B.
ENRW will es wissenDer heutige Unternehmensverbund ENRW ist 1999 aus den Stadtwerken Rottweil hervorgegangen. Am 16. Dezember 1998 fasste der Gemeinderat der Stadt Rottweil in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit die Grundsatzbeschlüsse für die neue Struktur der Stadtwerke Rottweil.
Heute besteht der Unternehmensverbund aus dem ENRW Eigenbetrieb und der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG. Unter Einbringung von Stromversorgungsnetzen im bestehenden Versorgungsgebiet der ENRW hat sich die EnBW Regional AG an der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG mit 25,1 % beteiligt.
PS:
Nach Ansicht der Richter assoziieren die Verbraucher mit dem Begriff Stadtwerk ein Unternehmen mit mindestens kommunaler Beteiligung, das ein \"besonderes Maß an Bonität Insolvenzfestigkeit aufweist.
Bei dieser Gelegenheit:
Ich bin Verbraucher und \"assoziiere\" mit dem Begriff Stadtwerk ein kommunales Unternehmen das die Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas kostendeckend erfüllt. Die \"Insolvenzfestigkeit\" trägt der Bürger und Verbraucher. Er zahlt hier jede \"Zeche\" über Steuern-, Abgaben oder Monopolpreise und schützt so die Gläubiger der \"Stadtwerke\".
Nicht ohne Grund ist im kommunalen Wirtschaftsrecht die Begrenzung der Gewinne vor Steuern auf die Höhe der Zinsen für Kommunalkredite beschränkt.
Man versucht die Begrenzung von interessierter Seite auf absurde Weise bis zur Bedeutungslosigkeit zu interpretieren.