Hallo,
auch wenn es kein Trost: auch wir haben heute einen Mahnbescheid von der EMB bekommen - mal schauen, was bei rauskommt, wir werden wohl erst einmal Widerspruch einlegen...
Jetzt muss ich mich erst einmal in die verwirrende Thematik \"Sonderkunde\" einarbeiten (und dann wahrscheinlich doch zu einem Anwalt laufen). Zumindest über dem Vertrag von 1996 steht groß \"Gaslieferungsvertag für Sonderkunden\" drüber.
Und ob eine Preisänderungsklausel wirksam ist, die so lautet:
\"Ändern sich die allgemein veröffentlichten Tarifpreise der EMB, so ist die EMB berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderung wird zu dem in der öffentlichen Bekannmachung angegebenen Zeitpunkt wirksam. EMB ist berechtigt, bei der Preisänderung neue Preisschlüssel zu bilden bzw. bestehende Preisschlüssel aufzugeben. Der Kunden kann jeweils bestimmen, nach welchem Preisschlüssel sein Verbrauch abgerechnet werden soll. Die Wahl der Preisschlüssels ist mindestens für das laufende Abrechnungsjahr wirksam. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so stuft EMB ihn in den voraussichtlich günstigsten Preisschlüssel ein\"
wird sich möglicherweise erst vor Gericht erweisen...
Auf jeden Fall haben sie den Einspruch gegen die Verrechnung der Vorjahresforderungen mit den laufenden Forderungen ignoriert, d.h. 2004 und 2005 müssten auf jeden Fall mittlerweile verjährt sein?!