Energiebezug > Gas (Allgemein)
Brennwertangabe des Versorgers
wetrade:
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)
Netznutzer:
Hallo.
abgerechnet wurde durch einen Vertrieb. Dieser erhielt den Brennwert von einem Netzbetreiber, den dieser ihm auf der Netznutzungsabrechnung ausgewiesen hat. Folglich dürfte der Vertrieb kein Problem haben, den Brennwert nachzuweisen. Die Frage stellt sich, wer wem gegenüber einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe des Brennwertes hat. Eigentlich müsste der Versorger vom Netz den Nachweis anfordern. Ob dieser daran Interesse hat?
Gruß
NN
tangocharly:
--- Zitat ---Original von wetrade
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)
--- Ende Zitat ---
Kennen Sie den und den Link ?
Ich weiß zwar nicht, worauf Sie hinaus wollen. Ob Sie aber bei Bekanntgabe des vom Lieferanten bekannt zu gebenden Brennwertes dann zu einem effektiven Aha-Erlebnis kommen werden ..... ?
Christian Guhl:
Über den Brennwert wurden hier schon zahlreiche Beiträge geschrieben. Wie er berechnet wird, welche Vorschriften bestehen usw.. Fakt ist, dass die Eichbehörden eine Bestätigung des vom Versorger angegebenen Wertes verweigern. Und das, obwohl unser Versorger hier ständig darauf hinweist, dass die Ermittlung unter Aufsicht dieser Behörde steht. Wenn jetzt aber mein Nachbar links bei Versorger X einen Brennwert von 10,0 hat, der Nachbar rechts bei Versorger Y 11,2 und ich in der Mitte beim Grundversorger werde mit 10,8 abgerechnet, obwohl alle das gleiche Gas beziehen, sollte jedem klar werden, das hier etwas nicht stimmt. Ich habe die Konsequenzen gezogen und teile meinem Versorger mit, dass ich den Wert ohne Nachweis nicht anerkenne. Bei der Kürzung der Jahresabrechnung korrigiere ich außer dem Preis auch den Brennwert auf einen nach unten abgerundeten Wert. Mal sehen, ob Eon-Avacon den Mut hat, mich deswegen zu verklagen.
Cremer:
ich bereits 2005 hier im Forum viel geschrieben.
Bitte mal Suchbegriff verwenden.
Falsch ist auf jedenfall, dass in der gleichen Straße unterschiedliche Brennwerte vom Versorger berechnet werden.
Brennweerte dürfen sich bei größer 50m Höhenunterschiede ändern.
Hier bei uns mit den SW KH haben wir 3 Höhenunterschiedsebenen.
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