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Autor Thema: Klage wegen Duldung zur Zählersperrung  (Gelesen 5918 mal)

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Offline Stefanito

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Klage wegen Duldung zur Zählersperrung
« am: 10. August 2009, 16:16:34 »
Guten Tag.

ich hoffe es kann mir hier geholfen werden!
Heute habe ich von der GASAG eine Klage wegen Duldung zur Zählersperrung erhalten. Es ist die erste Klage die ich bekommen habe und ich weiss nicht, wie ich darauf reagieren soll.

Zur  Situation:
ich bin durch eigenes Verschulden in Zahlungsverzug geraten. Nach verschiedenen Schreiben der GASAG war ein Mitarbeiter bei mir zu Hause und stellte mich vor die Wahl: entweder er stellt sofort die Gaszufuhr ein, oder ich bezahle sofort 100€. Ich habe bezahlt und die Bestätigung erhalten, dass die 100€ auf meinen Rückstand angerechnet werden. Ich wusste die ganze Zeit, dass ich tätig werden musste, war aber zugleich erstmal erleichtert, dass nun 100€ weniger Verbindlichkeiten zu zahlen waren und dass nun ein wenig mehr Zeit hatte, um die Sache in Ordnung zu bringen. Nun aber kam die Klage.

Mir ist folgendes unklar: In den Anlagen zur Klage, (bis dato ausstehende Kosten) steht nichts von den bezahlten 100€. Auserdem sei an dem Tag an dem ich diese zahlte ein Mitarbeiter bei mir gewesen, dieser aber zu meiner Wohnung keinen Eintritt erhielt, als er die Gaszufuhr abstellen wollte. Die Situation wird da völlig falsch dargestellt.

Vielen Dank für die Hilfe!

Offline ESG-Rebell

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Klage wegen Duldung zur Zählersperrung
« Antwort #1 am: 10. August 2009, 21:03:41 »
Zitat
Original von Stefanito
Heute habe ich von der GASAG eine Klage wegen Duldung zur Zählersperrung erhalten.
Wenn ich mich recht erinnere, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Klage dem Gericht mitteilen, ob Sie die Absicht haben, sich zu verteidigen.

Versäumen Sie diese Frist, dann wird wohl ein Säumnisurteil gegen Sie ergehen mit der Folge dass die Sperre vollzogen wird.

Ihren Schilderungen nach könnte es auch sein, dass Sie durch (Teil-)zahlung den Anlass für eine Klage beseitigt haben und diese daher nicht mehr zulässig ist.

Dies kann jetzt aber nur noch ein Anwalt prüfen. Er kann auch vermeiden, dass Sie die o.g. Frist verpassen oder sonstige prozessuale Fehler begehen. Gehen Sie gleich morgen früh zu einem Anwalt.

Hier finden Sie z.B. die Anwaltsliste des BdE.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Stefanito

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Klage wegen Duldung zur Zählersperrung
« Antwort #2 am: 10. August 2009, 21:21:25 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich werde den Rat befolgen.

Offline Cremer

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Klage wegen Duldung zur Zählersperrung
« Antwort #3 am: 11. August 2009, 07:36:56 »
@Stefanito,

die 100  € Zahlung werden nur ein Abschlag gewesen sein, so wie Sie zur Zeit dies finanziel es leistenkonnten.

Es wird sicherlich eine größere Zahlungsforderung bestehen.

Logischerweise kommt dann eine Klage zur Zahlung der Gesamtorderung bzw. zur Sperrung des Zählers.

Sie sollten umgehend handeln und einen RA aus der Liste beauftragen Ihre Rechte zu vertreten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline hirchi

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Klage wegen Duldung zur Zählersperrung
« Antwort #4 am: 24. September 2009, 10:26:03 »
Hallo Stefanito,

ich habe heute deinen Beitrag hier gefunden und mußte feststellen, das es dir so wie mir erging.

Ich bin nach Berlin gezogen und wußte nicht,das man hier selber sein Gas anmelden muß. Bei uns war es so,das es immer mit in den Betriebskosten war als Heizung. Bei der diesjährigen Ablesung bekam ich dann eine Rechnung von über 800,00 €, die ich natürlich nicht bezahlen konnte. Geeinigt habe ich mich dann auf Ratenzahlung, die aber zu meinem Schreck auf 95,00 € monatl. eingestuft wurde. und zusätzlich jeden Monat 100,00 € Abschlag???? Ich gehe zwar bescheiden arbeiten, aber das kann ich bei bestem Willen nicht.

Naja ich habe eben jeden Monat und pünktlich 150,00 € überwiesen.
Mein guter Wille dachte ich,naiv wie ich bin.

Am 06.09.09 kam dann eben wie bei dir dieser brief vom Gericht mit dem \"Befehl\" mich zu äußern und am besten alle Schuld auf mich zu nehmen, da ja ein Mann bei mir gewesen wäre, dem ich den Zutritt zur Wohnung nicht gestattet hätte. EIN WITZ!!Ich bin ja auf Arbeit gewesen... wie kann ich gleichzeitig einem Mann sagen, das ich Ihn nicht reinlasse??

Also ich habe dem Gericht meine Situation geschildert und auch alle Einzahlungsbelege geschickt.

Gestern bekam ich zu meiner \"Freude\" eine Vorladung vor Gericht zu einer mündlichen Einigung, weil ich mich eben mit meinem Brief selber verteidigt hätte.

Ich wollt jetzt gern wissen, wie es bei Dir weitergegangen ist????
Und wie teuer ist so ein Anwalt??

Danke für jede Antwort

 

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