Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Prozessflut vor dem AG Euskirchen

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userD0010:
Ob der Entscheidung des AG Euskirchen stellt sich doch vermutlich für zahlreiche Abnehmer/Kunden der RWE die Situation gleichlautend dar.
Sollte/kann man sich dann auf den Lieferpreis bei Vertragsabschluss berufen und nur diesen als berechtigt und vereinbart anerkennen?
Ich habe den Vertrag im Aug. 1990 unterzeichnet und erhielt damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden.
Interessant darin ist der § 1, der da lautet:
Die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz anzhuschließen und zu allgemeinen TARIFPREISEN zu versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Versordung geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages. Kude im Sinne dieser Verordnung ist der Tarifkunde.

In § 4 der Verordnung heisst es in Abs. 2, dass Änderungen der allgemeinen Tarife und Bedingungen erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden.

Würde es bei dieser Grundlage möglich sein, sich auf den vereinbarten Preis bei Vertragsabschluss zurückzuziehen und jegliche nachträglich einseitig erfolgte Preiserhöhung ablehnen?
Das nämlich würde/könnte bedeuten, einen Arbeitspreis von 3,3 PFENNIG je kWh zu zahlen.

bolli:
Die Frage, ob der Anfangspreis, den man zu zahlen hat, der ursprüngliche Vertragsanfangspreis ist oder der Preis, den man als letztes unwidersprochen bezahlt hat, ist wie gesagt, noch nicht höchstrichterlich geklärt.
In diesem Thread Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter? wird darüber auch gerade heftig diskutiert.

RR-E-ft:
Urteil des AG Euskirchen vom 01.09.09

Macinally:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Urteil des AG Euskirchen vom 01.09.09
--- Ende Zitat ---


Woow, ein wirklich auch für den Nichtjuristen verständlich formuliertes Urteil.


Gruß
Mac

Maxi:
Auch ich kämpfe seit vielen Jahren gegen die Preispolitik der Regionalgas Euskirchen und widerspreche seit dem 1.1.05 sämtlichen Preiserhöhungen als auch Ermäßigungen.

Es regt mich auf, daß die Regionalgas Urteile mißachtet und hofft, die nächste Instanz werde anders urteilen. Urteile wie das BGH Urteil aus 2008 werden mißachtet und per Amts- oder Landgericht versucht zu umgehen. Wenn ich die VZ-Euskirchen richtig verstanden habe, geht das Urteil 17C 275/09 nun auch wieder in die nächste Instanz. Immer nach dem Motto: hoffentlich geht dem Gasrebellen irgendwann das Geld aus!

Wenn man aus finanziellen Gründen nicht unbedingt klagen kann, kann man nur \"zur Selbsthilfe\" greifen und die Beträge einbehalten. Ich zahle seit Anfang 2009 keine Abschläge mehr, soll die Regionalgas mich doch verklagen! Aber das tur sich auch nicht.

Heute ist mir durch Zufall aufgefallen, daß der Aufsichtsratsvorsitzende dieser \"Gesellschaft\" der Euskirchener Bürgermeister Dr. Uwe Friedl ist. Nimmt er seine Funktion als Aufsichtsrat nicht wahr? Eigentlich müsste seinem Vorstand raten, diese unselige Prozeßflut zu beenden und den Kunden ihr Geld zurückzugeben.

Mit Sicherheit hat die Regionalgas in den vergangenen Jahren bereits Rückstellungen in ihrer Bilanz dafür bilden müssen, daß es Streitigkeiten mit Kunden gibt. Niemand kann also behaupten, das Geld dafür sei nicht da. Daß sich aber ein Euskirchener Bürgermeister dafür hergibt, daß in \"seinem\" Unternehmen (das er kontrollieren soll) Urteile und Gesetze mißachtet und gegen die Bürge ausgelegt werden ist schon ein starkes Stück! Ich denke, das sollte man einmal publik machen.

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