Energiepreis-Protest > Stadtwerke Villingen-Schwenningen
Kläger gewinnt im Gasstreit
RR-E-ft:
Gas- Streit geht weiter
--- Zitat ---Der Streit um die Preisanpassungsklauseln in alten „Norm-Sonderkundenverträgen“ der Stadtwerke Villingen-Schwenningen geht in die nächste Runde: Wie Stadtwerke-Chef Ulrich Köngeter mitteilt, hat das Unternehmen am 1. September Berufung beim Landgericht Konstanz eingelegt.
Am 19. August hatte das Amtsgericht VS geurteilt, dass die SVS dem Kläger Gunther Dreher – vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple – aufgrund von Preisanpassungen gezahlte Beträge zurückzahlen müssten.
Dem wollen sich die Stadtwerke nun widersetzen. Laut Köngeter bezieht sich das Urteil nur auf diesen speziellen Fall und besitzt keine Allgemeingültigkeit. Dies würde wohl dazu führen, dass hunderte SVS-Gaskunden offensichtlich zu viel gezahltes Geld zurückfordern würden.
„Wir wollen nun relativ rasch klare Verhältnisse, denn ein Streit über Jahre hinweg hilft niemandem“, sagt er.
Die Stadtwerke hätten Berufung eingelegt, da der Kläger auf einen Vergleich zu keinem Zeitpunkt eingegangen sei. Konkret geht es um 583 Euro, die Dreher nicht gezahlt hat. Zudem wolle man durch einen eventuellen Erfolg in der Berufungsverhandlung eine Breitenwirkung erzielen.
Die viel diskutierte Preisänderungsklausel ist nur noch in SVS-Best-Preis-Verträgen zu finden, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden. Dabei dürfte es sich um gut 6000 Kunden handeln, von denen nun einige bei den Stadtwerken angerufen haben und offenbar zu viel gezahltes Geld zurückfordern.
--- Ende Zitat ---
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Gas- Streit geht weiter
--- Zitat ---... Laut Köngeter bezieht sich das Urteil nur auf diesen speziellen Fall und besitzt keine Allgemeingültigkeit. Dies würde wohl dazu führen, dass hunderte SVS-Gaskunden offensichtlich zu viel gezahltes Geld zurückfordern würden.
...
Zudem wolle man durch einen eventuellen Erfolg in der Berufungsverhandlung eine Breitenwirkung erzielen.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Da widerspricht sich der Geschäftsführer ja innerhalb von 2 Sätzen. Einmal bezieht sich das Urteil nur auf diesen speziellen Fall und hat keine Allgemeingültigkeit und kurz darauf will er mit einem Erfolg (in diesem ja nur auf diesen speziellen Fall abgestellten Urteil) auf einmal eine Breitenwirkung erzielen.
Ei der daus, die Erklärung wird aber sicher spannend. 8)
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