Energiepreis-Protest > Stadtwerke Villingen-Schwenningen
Kläger gewinnt im Gasstreit
kamaraba:
Im Rechtsstreit um höhere Gaspreise haben die Stadtwerke Villingen-Schwenningen einen Prozess vor dem Amtsgericht verloren. Der Kläger, ein Gaskunde aus Villingen-Schwenningen, erhält 584 Euro zuzüglich Zinsen vom Energieversorger zurück.
und hier der Link
nomos:
Man kann es nicht verhehlen, es gibt eine gewissen Genugtuung, wenn die ehemaligen Petitionsmitstreiter vor Gericht Erfolg haben! Glückwunsch und viel Erfolg bei der Rückforderung der unberechtigten Preiserhöhungen!
Petition gegen überhöhte Gewinne
Hier weitere Links:
Südkurier Der Streit
Südkurier Gasrebell bekommt Recht
PS:
Hier die Pressemitteilung des Forums Gaspreis runter:
--- Zitat ---Gericht verurteilt die Stadtwerke zur Rückzahlung der Preiserhöhungen
Forum fordert Rückzahlung an alle Kunden
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat heute die Stadtwerke dazu verurteilt die Preiserhöhungen der letzten Jahre, nämlich für den Zeitraum 2005 bis 2007, zurückzuzahlen, weil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke unwirksam ist. Auch das Landgericht Konstanz hat bereits im März so entschieden.
Das Amtsgericht hat gegen das Urteil die Berufung zugelassen, weil die damit zusammenhängenden Rechtsfragen nach seiner Ansicht noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sind. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht folgt der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der in den letzten Jahren in mehreren Urteilen entschieden hat, wie Preisanpassungsklauseln in Gassonderverträgen formuliert sein müssen damit sie wirksam sind. Ohne wirksame Preisanpassungsklauseln sind auch die darauf gestützten Preiserhöhungen unwirksam. Deshalb müssen die SVS allen Sondervertragskunden, die keinen Fixpreisauftrag unterschrieben haben, alle Preiserhöhungen seit 2005 erstatten.
Das Forum empfiehlt daher allen Kunden der SVS die zuviel bezahlten Beträge mit ihren monatlichen Abschlagszahlungen für Gas zu verrechnen und solange gekürzte Abschlagszahlungen für Gas (mehr) zu bezahlen bis die Preiserhöhungen auf diese Weise erstattet worden sind. Gasverbraucher, die zwischenzeitlich den Anbieter gewechselt haben, wird empfohlen den Erstattungsbetrag von den Stadtwerken zurückzufordern und nötigenfalls einzuklagen.
Dasselbe gilt für alle Kunden des Zweckverbands Gasversorgung Baar (ZVB), der die Städte Bad Dürrheim, Donaueschingen und Bräunlingen mit Gas versorgt, weil in den Gassonderverträgen des ZVB dieselbe –unwirksame- Preisanpassungsklausel enthalten ist.
Zur der Berechnung des Erstattungsbetrages kann das vom Forum erstellte Berechnungsprogramm verwendet werden (http://www.vsbd-gaspreis.de). Gegen eine Spende von 20 € für die Kinderkrebsklinik Tannheim berechnet Herr Simon die Rückforderung.
Die hierzu nötigen Gasrechnungen für die Jahre 2005 bis 2008 können bei Frau Simon in der Friedrichstraße 19 in Bad Dürrheim abgegeben werden.
Das Forum fordert die im Aufsichtsrat der SVS vertretenen Stadträte und die im ZVB vertretenen Bürgermeister Frey (Donaueschingen), Klumpp (Bad Dürrheim) und Guse (Bräunlingen) auf, zu beschließen wozu sie gesetzlich verpflichtet sind, nämlich zur Gleichbehandlung aller Kunden. Konkret bedeutet dies, dass sie die Geschäftsführung von SVS und ZVB anweisen müssen, die Abrechnungen für Gas seit 2005 neu zu berechnen, und zwar auf der Grundlage des letzten wirksam vereinbarten Preises. Ansonsten würden nur die Gaskunden vom Urteil des Amtsgerichts profitieren, die die Preiserhöhungen der letzten Jahre nicht bezahlt haben. Alle anderen Kunden, denen SVS und ZVB wiederholt schriftlich erklärt haben, dass die Preiserhöhungen rechtens sind und die deshalb in gutem Glauben die Preiserhöhungen bezahlt haben, wären sonst die Dummen.
Die Stadträte im Aufsichtsrat der SVS bzw. die Bürgermeister des ZVB sind in erster Linie dem Interesse ihrer Bürger (und Wähler) an einer preisgünstigen Energieversorgung verpflichtet. Mit der Rückzahlung der unberechtigten Preiserhöhungen geben sie den Kunden nur Geld zurück, das den SVS bzw. dem ZVB nicht zustand. Stadträte, die das anders sehen und die Gaspreisgegner als \"notorische Quertreiber\" bezeichnen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Stadtwerke nur als Gelddruckmaschine verstehen und deren Kunden als Dukatenesel, die Preiserhöhungen gefälligst zu akzeptieren haben.
Solange die SVS die aus dem Betrieb der Parkhäuser, der Wasserversorgung und Bäder resultierenden Verluste, insgesamt rund 4,5 Mio. Euro im Jahr 2008, übernehmen und immer noch einen Gewinn ausweisen können, ist die Versorgung der Bürger mit Gas und Strom weiterhin ein einträgliches Geschäft. Die Stadträte im Aufsichtsrat der SVS bzw. die Bürgermeister im ZVB müssen sich daher nicht darum sorgen, dass ihr Unternehmen, das in der Vergangenheit als Gelddruckmaschine missbraucht wurde, künftig keine Gewinne mehr abwerfen wird. Lediglich Eigenkapitalrenditen von 20, 30 oder mehr Prozent wie in der Vergangenheit wird es nicht mehr geben. Und dies ist auch richtig so.
Bad Dürrheim, den 06.08.2009
Forum Gaspreis runter
Reiner Simon, Bad Dürrheim
--- Ende Zitat ---
DieAdmin:
Das 29 Seiten umfassende Urteil ist online: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2479/
Ist noch nicht rechtskräftig.
Sollten die Stadtwerke in Berufung gehen, wäre das zuständige Berufungsgericht das LG Konstanz. Dort waren bereits die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke auf dem Prüfstand:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2398/
oder hier im Forum: LG Konstanz, Urt. v. 31.03.2009, Az. 2 O 393/08 A - Unwirksame Preisänderungsklausel
RR-E-ft:
Stadtwerke lehnen Rückzahlung an Widerspruchskunden ab und bescheren sich dadurch womöglich eine Klagewelle.
RR-E-ft:
Stadtwerke gegen vor dem LG Konstanz in Berufung
--- Zitat ---Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen lassen vor dem Landgericht Konstanz überprüfen, ob sie einem Gaskunden Geld zurück überweisen müssen. Dieser hatte in einem Rechtsstreit um höhere Gaspreis vor dem Amtsgericht Recht bekommen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Der Kläger hatte einen Rechtsstreit um höhere Gaspreise gegen die Stadtwerke Villingen-Schwenningen vor dem Amtsgericht gewonnen. Dabei ging es um die so genannte Preisanpassungsklausel im Liefervertrag mit dem Kunden, die aufgrund ihrer Formulierung unwirksam sei. Die Stadtwerke hätten deshalb nicht das Recht gehabt, den Gaspreis zu erhöhen. Der Kläger hatte damals den erhöhten Gaspreis für die Jahre 2005 bis 2007 auch nur unter Vorbehalt bezahlt und die Mehrkosten darauf zurückgefordert.
--- Ende Zitat ---
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