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Autor Thema: Preisfrage wieder mal vor dem Amtsrichter!  (Gelesen 2868 mal)

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Offline nomos

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Preisfrage wieder mal vor dem Amtsrichter!
« am: 31. Juli 2009, 11:04:09 »
Heute in der Stuttgarter Zeitung:
Zitat
......
Doch auch 2007 war das Gas nach Ansicht einiger EnBW-Kunden zu teuer. Einer von ihnen steht nun vor Gericht. Er hat – wie einige Hundert andere EnBW-Kunden – seine Rechnungen nicht vollständig bezahlt. In den Jahren 2005 bis 2008 hat er Preiserhöhungen schlichtweg nicht mitgemacht.

Wie das Verfahren gegen ihn ausgeht, ist noch offen. Das Amtsgericht Stuttgart hat gestern die Stellungnahmen eines EnBW-Mitarbeiters, der für die Preisgestaltung zuständig ist und eines Wirtschaftsprüfers des Konzerns eingeholt.

Insgesamt hat die EnBW fünf Musterklagen gegen Kunden eingeleitet, die ihre Rechnungen nicht bezahlt oder eigenmächtig gekürzt haben. Zwei Verfahren sind nach Angaben des Konzerns inzwischen eingestellt worden. Der Karlsruher Versorger will mit den Klagen offene Forderungen bei Kunden reduzieren, die nach Aussagen der Sprecherin einen \"höheren mehrstelligen Betrag\" ausmachen.
    Die Milliarden wurden wohl im Lotto gewonnen und nicht mit überhöhten Preisen vom Verbraucher kassiert?! Faire Wettbewerbspreise oder überhöhte Preise eines Gebietsmonopolisten etc.. Wir werden  bald erfahren, wie die Amtsrichter in Stuttgart das sehen.  :rolleyes:
PS:
Hierzu noch aus der PM der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 18.5.09:
Zitat
Die EnBW verklagt einen Kunden auf Zahlung des von ihr geforderten Gaspreises. Der Kunde hatte Preiserhöhungen widersprochen und seine Zahlungen gekürzt.

Damit wird erstmals die Angemessenheit des EnBW-Gaspreises gerichtlich geprüft. Das Verfahren hat besondere Bedeutung wegen der Verflechtung der EnBW mit dem Vorlieferanten Gasversorgung Süddeutschland (GVS). Bei der Prüfung des Gaspreises ist dies zu berücksichtigen. Denn es ist denkbar, dass die EnBW überhöhte Preise ihres Vorlieferanten akzeptiert hat, weil dieser dem gleichen Konzern angehört.

Da die EnBW den Anstieg der Gaspreise mit deren Kopplung an den Ölpreis begründet hatte, ist ferner zu prüfen, ob nach dem Absturz des Ölpreises der Gaspreis entsprechend gefolgt ist.

Offline Einspruch23

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Preisfrage wieder mal vor dem Amtsrichter!
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2009, 17:42:33 »
Hallo,

kennt jemand den Ausgang des Verfahrerens oder sind noch keine Urteile gesprochen worden?

Danke und Gruß

 

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