Nach einer Meldung der NWZ vom 29.7.09 hat die EWE einen Rechtstsreit um Strompreiserhöhungen verloren. Zwei Oldenburger Privatkunden haben einer Strompreiserhöhung unter Hinweis auf § 315 widersprochen und die Zahlungen gekürzt.
Nach Ansicht des Gerichts geben die § 4 und 5 der StromGVV keine Rechtsgrundlage für die einseitige Leistungsbestimmung der EWE und damit auch nicht zur Erhöhung der Strompreise. Die §§ regelten lediglich die \"Art der Versorgung\", die Anpassung von Tarifen sei ein gänzlich anderer Regelungsbereich.
Die Richterin sah Parallelen zum Urteil des OLG Oldenburg ( 5.9.08 ) für den Gasbereich, mit dem sich der BGH ja noch auseinandersetzen muss.