Wenn ich mir den ersten Absatz vom EEG (also Prinzip) anschaue, sind nach meinem Verständnis schon Widersprüche zu erkennnen.
Dort heisst es einerseits:
\"...,dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird...\"
->d.h. für mich, dass E.ON oder Vattenfall, die ja die Betreiber der Windkraftanlagen sind, die Vergütung erhalten
Doch andererseits steht etwas weiter unten:
\"Der zuständige Netzbetreiber ist aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet.\"
->d.h. wiederum, dass E.ON oder Vattenfall, die ja zusammen mit RWE, EnBW und ein paar kleinen, auch Betreiber der Netze sind, diese Vergütung zahlen müssen.
Versteh\' ich das nun richtig, wenn z.B. Vattenfall dem Hersteller Vestas den Bau von meinetwegen 5 Windrädern in Auftrag gibt, Vattenfall keine Einspeisevergütung an Vestas zu entrichten hat, sondern nur diejenigen Netzbetreiber, wie RWE oder E.ON, die Strom aus dem Netz von Vattenfall beziehen möchten diese Vergütung an Vattenfall bezahlen müssen um den Strom in nihr eigenes Netz einspeisen zu können?