Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???  (Gelesen 13666 mal)

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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« am: 19. Juli 2005, 18:40:55 »
Hallo zusammen,

ich hatte gegen die Gaspreiserhöhung der Erdgas Südsachsen GmbH Widerspruch in Form des Musterschreibens eingelegt und die Einzugsermächtigung auf die alten Abschläge zzgl. eines Sicherheitsaufschlag von 2% begrenzt. Als Antwort kam das übliche bla bla bla und die Kündigung der EZV.

Aufgrund Ihres Einspruchs haben wir die uns erteilte Einzugsermächtigung gelöscht, da eine Abbuchung von Teilbeträgen nicht möglich ist. Für alle zukünftig fälligen Abschläge erhalten Sie vorbereitete Zahlscheine.

Heute habe ich nun einen schon fertig ausgefüllten Zahlungsbeleg per Post zugeschickt bekommen, aber mit der neuen hohen Abschlagssumme.

Meine Frage, soll ich nun diesen neuen Abschlag einzahlen oder meinen alten Abschlag + 2% und wenn ja muss ich das denen nochmal mitteilen?


Viele grüsse jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #1 am: 19. Juli 2005, 19:20:03 »
@jbxc

Das habe ich auch noch nicht gehört, \"die Einzugsermächtigung wurde gelöscht\".
Man kann diese zurückgeben.
Wieso sind dies jetzt aufeinmal \"Teilbeträge\". Waren die bisherigen Abschläge keine Teilbeträge?

Schreiben Sie Ihrem Versorger, er hat jetzt nach der \"Löschung\" der Einzugsermächtigung die Wahl, wie er die Abschläge haben möchte:
- per Bareinzahlung
- per Scheck zugesendet
- per Dauerauftrag
Er möge sich bitte Ihnen gegenüber äußern wie er die Abschläge geleistet haben möchte. Solange werden die Abschläge ausgesetzt. Schicken Sie ihm die Zahlungsträger zurück.

Schreiben Sie dem Versorger, es obliegt Ihrem persönlichen Wohlwollen, dass Sie zur Zeit ihm noch die alten Preise zuzüglich 2% Sicherheitsaufschlag zugestehen. Behalten Sie sich vor, diese 2% möglicherweise zu kürzen. (siehe Urteil Heilbronn)
MFG
Gerd Cremer
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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #2 am: 19. Juli 2005, 19:53:23 »
@Cremer

kann ich nicht einfach den alten Abschlag zzgl die 2% einzahlen. Interessant wird es doch erst wenn die Jahresabrechnung kommt (nächstes Jahr) und ich dann sehe ob ich nachzahlen muss bzw eine Gutschrift bekomme. Diese würde ich dann mit dem nächsten Abschlag begleichen oder kürzen.

Viele Grüss jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #3 am: 19. Juli 2005, 21:24:25 »
Hallo jbxc,

entscheidend für das Einkürzen sind zwei Faktoren:
- Verbrauch aus dem letzten Jahr bzw. aus dem letzten Abrechnungszeitraum
- Preise vom letztes Jahr beziehungssweise auf den dem Einspruch davor liegenden (Arbeits-)Preisen

Diese beiden bestimmen die Abschläge.

Inwiefern diese mit den alten Abschlägen übereinstimmen, vermag ich nicht zu erkennen. Es kann nämlich z.B. auch sein, dass die alten Abschläge bereits vom Versorger zu hoch angesetzt waren. Der Versorger zahlt Ihnen dann bei der Jahresabrechnung zurück. Er hat also das ganze Jahr mit dem von Ihnen gezahlten Überschuss gewirtschaftet. Ich schätze dass dies bei 60.000 Kunden der Stadtwerke Kreuznach etwa 500.000 € waren, weil die meisten Kunden gute Beträge zurück erhalten haben.

Entscheidend ist ferner, dass Sie nicht berechtigt sind ein Guthaben der Jahresrechnung mit dem ersten Abschlag im neuen Rechnungsjahr zu verrechnen, sofern der Versorger Ihnen nicht das Guthaben erstattet. Er wird auf alle Fälle nicht ein Guthaben erstatten, welches sich möglicherweise aus der Differenz dem von Ihnen festgesetzten Abschlag und seiner Abrechnung ergibt. Da müssen Sie auf alle Fälle diesen Betrag dann einklagen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #4 am: 19. Juli 2005, 21:47:45 »
Hallo Cremer,

Jetzt wirds aber verzwickt. Wenn ich nicht eine Gutschrift aus der jahresabrechnung mit dem ersten Abschlag verrechnen kann, bekomme ich doch mein Geld nicht wieder.
Einen Vorjahresverbrauch, auf den ich mich beziegen kann gibt es nicht, da wir erst Ende letztes Jahr eingezogen sind und der Versorger die Abschläge pauschal eingestuft hat. Wenn ich mal hochrechne, dann liege ich mit den alten Abschlägen und Gaspreispreiserhöhung immer noch im Guthabenbereich.
Wie mache ich es nun richtig ?

Danke für die Antworten.

Viele Grüsse jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #5 am: 19. Juli 2005, 22:24:20 »
Hallo jbxc,

rein rechtlich gesehen können Sie Guthaben nicht mit darauffolgenden Abschlägen einfach verrechnen. Es bleibt jedoch Ihnen überlasen, dies trotzdem zu tun (werde ich auch tun, Guthaben 2004 mit Abrechnung 2005 im Januar 2006 verrechnen)  :)

Wieso haben Sie alte Abschläge, wenn Sie Ende letztes Jahr erst eingezogen sind. Sie meinen die Abschläge aus der Jahresrechnung 2004/2005 betreffend?

Errechnen Sie doch aus dem heutigen Zählerstand mit den Monatswerten den momentanen Verbrauch und hochgerechnet mit den verbleibenden Monatswerten den zu erwartenden Verbrauch. Dann wissen Sie ob Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben werden.

Die Monatswerte oder \"Monatsgangzahlen\" oder \"Gewichtung\" oder wie auch immer das heißen mag, kann man beim Versorger erfragen,
hier bei mir sind es:
Januar 13,73%
Februar 13,37%
März 11,96%
April 7,98%
Mai 6,16%
Juni 2,51%
Juli 1,20%
August 1,06%
September 2,00 %
Oktober 9,75%
November 12,70%
Dezember 17,58%

zusammen also 100%

Damit läßt sich der Jahresverbrauch bestimmen
MFG
Gerd Cremer
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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #6 am: 19. Juli 2005, 23:07:06 »
hallo Cremer,

mehrmals in der Woche renne ich am Gaszähler vorbei und notiere mir den Zählerstand und wenn ich das hochrechne habe ich Guthaben.

Selbst nach der Gaspreiserhöhung zum 01.07. habe ich noch Guthaben. Dieses müsste ich per Verrechnungsscheck vom Versorger wiederbekommen.

Die Differenz aus alten Gaspreis und Erhöhung wird dann mit dem ersten Abschlag verrechet.

Bis dahin werde ich den alten Abschlag +2% Sicherheitsaufschlag zu den fäligen Terminen überweisen. Dieses werde ich aber zur Sicherheit nochmal schriftlich dem Versorger mitteilen.

Viele grüsse jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #7 am: 20. Juli 2005, 07:24:39 »
Hallo jbxc,

gehen Sie davon aus, dass Ihr Versorger Ihnen kein Guthaben zurückzahlen wird, welches sich aus Ihrer Verbrauchsrechnung ergeben wird.

Deshalb, entweder radikal weiter die Abschläge kürzen, ggf. mit Begründung \"Mein Verbrauch ist geringer geworden\",
oder mit einem Monatsabschlag später bei der Jahresrechnung verrechnen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #8 am: 22. Juli 2005, 00:13:22 »
Hallo Cremer,

wieso sollte ich kein Guthaben welches aus der Verbrauchsabrechnung entsteht nicht wiederbekommen? Bis jetzt wurden doch auch die Guthaben zurückgezahlt und der Abschlag von Seiten des Versorgers neu berechnet.
Ich muss dann nur den Differenzbetrag zwischen alten und neuen Gaspreis mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder nicht ?

Viele Grüsse jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #9 am: 22. Juli 2005, 12:57:32 »
@jbxc

wie ich schon zuvor angeführt hatte, wird der Versorger nur das Guthaben, welches sich aus seiner Berechnung ergibt, erstatten.

Das Differenzguthaben aus der Rechnung zum Versorgerguthaben wird der Versorger nicht zurückzahlen.  Wie ich schon sagte (19.7.05), ist eine Verrrechnung mit den darauffolgenden Abschlägen nicht rechtlich zulässig  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline judy

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« Antwort #10 am: 22. Juli 2005, 18:15:59 »
@ Cremer

Das einbehalten des ersten Abschlages steht aber in den AVB\'s drin!?

\"§25 Abschlagszahlungen
(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen...\"

Dürfen die Versorger das nun oder ist diese Klausel unwirksam???

Gruß
Judy

Offline RR-E-ft

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #11 am: 22. Juli 2005, 18:31:58 »
@Judy

Das ist eine interessante Frage.

Während der Kunde gem. § 31 AVBV nicht aufrechnen darf, kann der Versorger aufrechnen. Er wird sich auf den Standpunkt stellen, seine Forderung wäre berechtigt.

Grundsätzlich kann jedoch eine Aufrechnung nur mit fälligen Forderungen erfolgen. Nach dem Unbilligkeitseinwand sind die Mehrforderungen nach der eindeutigen BGH- Rechtsprechung jedoch gerade nicht fällig.

Insoweit müsste das Geld ausgekehrt werden.


Diese Frage werden ggf. Gerichte zu klären haben.

Ich gehe davon aus, dass es ggf. Musterprozesse geben wird.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #12 am: 22. Juli 2005, 19:50:16 »
Hallo zusammen,

also man ist nicht berechtigt Guthaben aus der Jahresabrechnung mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen. Aber das ist doch das gleiche, als ob ich auf die geforderte Rechnung /Nachzahlung die Differenz aus der Gaspreiserhöhung herausrechnet und nur diesen Betrag bezahlt.

In beiden Fällen wird der Versorger per Mahnungen und Sperrandrohungen oder ggf. einer Klage versuchen sein Geld zu bekommen.

Wie handhaben es denn andere hier im Forum, wenn die Abrechnung Guthaben aufweisst ?

Viele Grüss jbxc

Offline Cremer

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #13 am: 22. Juli 2005, 20:01:24 »
@jbxc,

ich werde dies bei der nächsten Jahresrechnung tun. Diese kommt im Januar 2006.
 :wink:
Da stehen noch etwa 2,50 € aus der einen und 6,50 € aus der anderen Liegenschaft aus.

Dies ist die Differenz der Gaspreiserhöhung vom 1.10.2004 von 2,49% zu 2% zugestandener Erhöhung nach Widerspruch.

Ich glaube diese geringen Beträge werden die SW schlucken.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #14 am: 22. Juli 2005, 20:04:13 »
@jbxc

Nochmals:

Der Versorger darf grundsätzlich verrechnen, der Kunde darf jedoch grundsätzlich nicht aufrechnen.

Anders als für Techniker bedeutet das Wort \"grundsätzlich\" bei Juristen, dass es auch Ausnahmen gibt. Hierzu müssen Sie § 31 AVBV lesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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