Liebe Bine,
wenn Sie sich hier öffentlich beschweren, dann ist wohl auch eine öffentliche Antwort angebracht. Sie sind zwar Mitglied im Verein und haben in den Prozesskostenfonds einbezahlt, aber Ihre letzte Einzahlung in den Fonds liegt zwei Jahre zurück. Wie bekannt ist ein jährliche Einzahlung in den Fonds notwendig, um Schutz zu erhalten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom November 2007 angeboten, Ihre Zahlung in den Fonds automatisch jährlich einzuziehen. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht und die regelmäßige Einzahlung in den Fonds zweimal versäumt. Das alles ist Ihnen gestern ausführlich telefonisch erläutert worden.
Ihre Beschwerde ist also sowohl von der Sache, als auch bezüglich der Reaktionszeit der Bundesgeschäftsstelle völlig unbegründet.
Es tut mir leid, dass wir Ihnen nicht helfen können. Aber es gibt Regeln für den Fonds, ohne deren Einhaltung es einfach nicht geht. Danke für Ihr Verständnis.
Gruss von Aribert Peters