Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Wie berechne ich nun den \"billigen\" Erdgaspreis?

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Cremer:
@ Herr Fricke,

Die Grundpresie blieben unverändert mindestens seit 2002.

Ihre Rechnung stimmt soweit.

Nicht nachprüfen kann ich Ihre Angabe  
--- Zitat ---
Der Imprtpreis stieg gegenüber dem Vorjahrespreis um ca. 1.000 EUR/TJ oder 1 EUR/GJ.
--- Ende Zitat ---


Insofern könnte Ihre Berechnung stimmen.

Das der Erdgaspreis überteuert ist, stimmt mit der Aussage der Stadtwerke Kreuznach überein, die in ihrem neuesten Geschaäftsbericht für 2004 auf der Seite 15 ausführen, dass
\"die Kosten für den Bezug für Gas sind um rund 11% gesunken\".

http://www.stadtwerke-kh.de/pdf/gesch_ber_2004.pdf

Mit dem Hinweis von Hennessy, man solle Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, also Prozente mit Cent/kwh, kann ich so nicht nachvollziehen. Sicherlich fehlt mir der Bezug, wie im Zitat.

Helge:
Hallo Alex, Hallo Forum,

ich habe den gleichen Versorger und die gleichen Preisebedingungen.
Nach all den langen Antworten zu der Anfrage von Alex, möchte ich doch wieder oben anfangen.
Bei Energiepreise-runter.de ist folgender Text zu finden:
\"...Der Erdgaspreis für Haushalte betrug im April 1997 im Bundesdurchschnitt laut einer Erhebung der Zeitschrift Brennstoffspiegel (4/97) in 100 deutschen Städten 2,7 Ct/kWh bei einer Jahresabnahme von 33.540 kWh einschließlich Grundpreis und Mehrwertsteuer. Daraus errechnet sich ein billiger Gaspreis für 2005 mit 2,7 Ct/kWh + 1,54 Ct/kWh = 4,24 Ct/kWh. ...\"

Das würde mir schon helfen, wenn ich nicht so sparsam beim Verbrauch wäre. Die Staffelpreise der ESB sind unter 30.000 kWh pro Jahr anders als oberhalb. Ich suche halt den in etwa realen Preis für 2005 für meine Preiskategorie, damit ich das dem Versorger vorgeben kann (auch rückwirkend). Ich habe das Gefühl, Alex (er möge mich korrigieren) will auf das gleiche hinaus.

Also noch einmal: Weiss jemand wo die die obigen Zahlen für einen Verbrauch < 20.000 kWh zu finden wären.

Besten Danke
Helge

RR-E-ft:
@Hennessy

Nun sind wir doch endlich bei Cent/ kwh bezüglich der Grenzübergangspreise. Diese liegen auf dem Niveau I/2001:

http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Binaer/erdgasmon2004-nov,property=blob.xls%20-%20Imp_Preise!D21

Von den Prozentzahlen wird man sich verabschieden müssen.

Auf einem funktionierenden Markt sollten die GÜP mit den übrigen Preisen übereinstimmen, welche die Ferngasgesellschaften zu zahlen haben.

Nach Aussage von Dr. Bernotat gibt E.ON nur gestiegene Importpreise weiter, vgl.  STERN 7/2005. Das gilt  für E.ON Ruhrgas mit 60 Prozent Marktanteil.

Weil die Ruhrgas-AP stärker gestiegen sein sollen als die GÜP gibt es bereits von Verbraucherverbänden Beschwerden an das Bundeskartellamt.

Alle wollen die Preiserhöhungen nur 1:1 weiergegeben haben.....

Während die GÜP im Jahre 2004 niedriger waren als 2003, bedurfte es allenfalls erst nach der Heizperiode einer Preiserhöhung um 0,27 Cent/ kWh netto, wenn keiner seinen Gewinn unbillig erhöht hat.

Aus dem Tätigkeitsbericht des BKartA geht jedoch eindeutig hervor, dass Preissenkungen in der Vergangenheit nicht immer und nicht im entsprechenden Umfange an die Verbraucher weitergegeben wurden.

Das importierte/ auf dem Markt verfügbare Erdgas wird nicht gesondert  für Haushaltskunden oder Kraftwerke importiert/ gefördert, sondern findet vielmehr erst später entsprechende Verwendung.

Deshalb haben die GÜP sehrwohl etwas mit den Tarifen für Haushaltskunden zu tun. Denn gerade die langfristigen Bezugsverträge mit den Importländern sollen für die Preiserhöhungen verantwortlich sein.

Wenn Preisgleitklauseln zeitgleich zu einer höheren Verteuerung führen als bei den GÜP, müssen die entsprechenden Klauseln selbst unbillig im Sinne von §§ 307, 315 BGB sein.

Dass solche Klauseln einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, ergibt sich ohne weiteres aus dem Urteil des OLG Rostock, nunmehr veröffentlicht in der RdE.

Sachlich wollen wir weiter bleiben. Das System der Erdgaspreisbildung als solches führt zu den genannten Folgen.

Branchenvertreter können sich diesem entgegenstellen.

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Fricke,

Sie hatten in einem Beitrag angeführt, dass beim vergleichenden Hochrechnen der Preise der Gasversorger von den Heizölpresien zu Gaspreisen irgendwo nach Ihrer Ansicht die Mehrwertsteuer zweimal einfließt.
Könnten Sie nochmals dies erläutern oder den Link zu Ihrem Beitrag geben. Ich konnte ihn nicht mehr finden.

RR-E-ft:
@Cremer

Sie finden den Beitrag im Thread \"Preisgleitklausel\".

Es handelt sich nicht um die Mehrwertsteuer, sondern um die Ökosteuer.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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