Hallo,
ich war bislang aktiver Gast im Forum und habe mittels Hinweisen und Musterbriefen in den vergangenen Jahren gegen die Preiserhöhungen der GASAG Berlin Einspruch wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB eingelegt und die Schlussrechnungen entsprechend gekürzt.
Aufgrund unseres Umzugs habe ich den Versorgungsvertrag fristgerecht gekündigt und vor einigen Tagen die Schlussrechnung erhalten. Im Forum wurde empfohlen, bei Kündigung die EIGENE Endabrechnung bereitzuhalten. Nun bin ich verunsichert und benötige dringend Hilfe.
Für die Jahre 2005 und 2006 würde ich meinen \"alten\" Preis beibehalten. Was gilt für die Preise 2007 und 2008, da das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die GASAG eingestellt hat und die GASAG nun die Meinung vertritt, ihre Preispolitik sei damit \"genehmigt\"? Wie könnte ich die Berechnung mit dem \"alten\" Preis für 2007 bis 2009 gegenüber der GASAG begründen?
Mit Einführung des neuen Preissystems bei der GASAG zum 01.01.2007 wurde aus unserem bisherigen Tarif \"Vario2\" der Tarif \"Komfort\". Ich gehe davon aus, dass wir damit keine Sondervertrags- sondern Tarifkunden sind und das wenige Tage alte Urteil des BGH\'s bei uns keine Anwendung findet, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.
pusteblume