Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
BSEshop:
in den nächsten Tagen wird mein Knebelvertrag-Gastank abgeholt. Bin endlich frei.
Habe nun Angebote für überholte Gastanks erhalten, 2,1 und 2,8 t.
Mein Nachbar hat auch noch einen Knebelvertrag. Würde diesen gerne beenden, da sein Gaser 56 will und mein freier 36.
Dachte mir nun, dass wir uns einen Gastank teilen können. T-Stück von meiner Gasleitung zu seinem Haus. Liegt alles sehr geschickt.
Wie rechnet man dann das Gas ab? Jeder kriegt eine Gasuhr, das ist klar. Aber z.B. jetzt tanken wir für 36€/100l voll. Am Ende der kommenden Heizperiode stellen sich dann unterschiedliche Verbräuche raus. Dann wird zu einem neuen Preis wieder vollgetankt. Wie bringt man die unterschiedlichen Verbräuche bei unterschiedlichen Einkaufspreisen ordentlich aufgeteilt?
Hat jemand einen Vertrag für so ein Konstrukt? Gastank könnte optisch am besten bei mir auf dem Grundstück stehen. Die Zufahrt zum betanken würde über den Weg des Nachbarn besser funktionieren.
Kann man die Leitung zu unserem Haus einfach mit einem T-Stück und dem Abzweig zum Nachbarn versehen (ein Profi na klar) oder könnte die Leitung vom Gastank biz zur Verzweigung für 2 Abnehmer zu dünn sein?
Watzl:
Die Sache mit dem T-Stück und dann ab zum Nachbarn, wird so evtl. nicht ganz funktionieren. Klären sie das mit einem Fachmann (Heizungsbauer). Im Winter bei 15 Grad unter Null und bei gleichzeitiger intensiver Nutzung der Duschen und den Häuser, wird der Brenner u.U. auf Höchstlast laufen und dann kann der kleine Querschnitt doch etwas eng werden.
Abrechnung:
Vorschlag:
Nach dem ersten Volltanken bezahlt jeder die Hälfte: z.B. von 1000,- € jeder 500,- €
Unmittelbar nach der 2. Befüllung wird der jeweilige Verbrauch an der Gasuhr abgelesen. Wenn nun der eine 60% des Gases und der andere 40% verbraucht hat, werden die Kosten im gleichen Verhältnis geteilt.
Die Wartungskosten ( 2 jährige Sichtprüfung und 10 jährige Prüfung) werden jeweils halbiert. Hinweis: die 2-jährige Prüfung wird von vielen Händlern oft als kostenlose Serviceleistung angeboten)
Wenn man nach 10 Jahren einen durchschnittlichen Verbrauch von 50 zu 60 festellt, kann man dann diese Kosten auch wieder anteilig aufrechnen.
Ausgefeilten mathematischen Rechenmodellen ist hier keine Grenze gesetzt. Aber je besser sie sich mit ihrem Nachbarn vertehen, umso einfacher wird das alles zu erledigen sein.
H. Watzl
BSEshop:
Danke soweit.
Morgen kommt eh ein Gaser um die Therme zu warten. Werde ihn wegen der Querschnitte befragen.
Mit den Fixkosten habe ich kein Problem. 50:50. Wir teilen uns schon eine gemeinsamme Kläranlage (mit seinem Vorbesitzer). Da fallen nur Fixkosten an (ob die viel kacken oder wenig).
Mit der Variablen muß ich mir was überlegen. Das Problem ist hier die Einfüllmenge in Flüssigliter, die Verbrauchsmenge an den Gasuhren in Gas-Litern, die unterschiedlichen Verbräuche und die unterschiedlichen Bezugskosten.
Da der Nachbar noch recht neu ist und keine Freundschaft besteht, würde ich schon gerne ein tragfähiges Konzept zur fairen Abrechnung einsetzen (Gas-Beschiss überlasse ich gerne den PrimaGas et al), damit daraus nicht ein zukünftiger Streit erwächst.
Mein Vorteil durch diese Kooperation wirkt sich monetär kaum aus (100 € am größeren, dann gemeinsammen Gastank gespart und nur 50% der 10-jährigen Prüfung zu bezahlen). Ich möchte wegen der gesparten 200€/10 Jahre keine potentiellen Probleme kreieren und mir ans Bein binden.
Aber vielleicht hat jemand einen Gasabrechnungsmodus für diese Lösung - neben der von Watzl.
Danke soweit.
BSEshop:
Hier möchte ich die neuesten Informationen meines Gasmannes wiedergeben:
Es spricht nichts gegen eine Gemeinschaftsanlage. Ein Abzweig von meiner Gasleitung zum Nachbarn ist möglich. Es bedarf keiner größeren Leitungsquerschnitte. Aber: bisher wird die Anlage im Niederdruckbereich betrieben: Regler am Tank 0,5bar. Damit das System auch bei 2 Abnehmern funktioniert, muß die Anlage im Mitteldruckbereich gefahren werden. Das bedeutet: am Gastank ein Regler mit 0,7 bar und jeweils an jedem Haus ein Regler mit 0,5 bar.
Zur Abrechnung meinte er, dass meine Gasuhr genügt: den Verbrauch anhand meiner Gasuhr in Flüssig-Liter umrechnen. Beim neuen befüllen diese Menge mir anrechnen und den Rest der Füllmenge dem Nachbarn aufbürden.
Soweit mein Heizungsmann.
stereo:
Re. Gemeinschaftstank-wie abrechnen
Der Heizungsfachmann hat schon recht, was die regler betrifft. Allerdings sollte die vom Tank wegführende Leitung einen Durchmesser von 18 mm haben.
Für die Abrechnung würde ich in diesem Fall empfehlen, den Gaszähler beim Nachbarn einzubauen, da ja sowieso die kompltte Gasanlage auf Ihrem Grundstück steht. Sie bezahlen dann die komplette Gasrechnung und der Nachbar würde dann z.B. 2x Jährlich Ihnen das verbrauchte Gas nach abgelesenem Zählerstand erstatten.Umrechnungsfaktor: 1 Kubikmeter Flüssiggas entspricht ~3,93 Liter Flüssiggas
stereo
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