Achtung:
Grundversorgte Kunden der swd GmbH können nicht damit rechnen, dass die swd GmbH einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich ihrer Rückforderungsansprüche erklären wird.
Alle grundversorgten Kunden der swd GmbH müssen daher ihre Zahlungsansprüche bis Jahresende ausrechnen und mittels einer Klage noch in diesem Jahr geltend machen.
Es ist dabei zu beachten,. dass bei Forderungen über € 5000,-- das Landgericht Oldenburg zuständig ist und beim Landgericht zwingend ein zugelassener Rechtsanwalt die Klage einreichen muss.
Auf Preiserhöhungen beruhende Rückforderungsansprüche, die im Jahre 2004 von der swd GmbH abgerechnet wurden, verjähren dann Ende dieses Jahres!
Die Besonderheit hier ist, dass aufgrund der neueren Rechtsprechung (eines anderen Senats) des BGH von der kenntnisunabhängigen 10-jährigen Verjährungszeit auszugehen ist, weil erst mit dem EuGH-Urteil vom 23.10.2014 endgültige Klarheit über das nicht bestehende Preisänderungsrecht der Grundversorger geschaffen worden ist. Bis zu diesem zeitpunkt musste man noch davon ausgehen, dass der BGH in ständiger Rechtsprechung eine gesetzliche Preisbestimmungspflicht der Grundversorger gesehen hatte.