Hallo und vielen Dank für die bisherigen Beiträge,
Also erstens, den Weg zum Rechtsanwalt wollte ich als letzte Möglichkeit wählen, meine Erfahrungen dazu sind nicht sehr positiv.
zweitens, ich habe beide Wiedersprüche an die Geschäftsführer persönlich gesendet, habe beide höflich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Kündigung erhalten habe und bekam dazu Antworten der untergeordneten Belegschaft, es tue ihnen Leid aber gekündigt wäre gekündigt und ich soll bezahlen.
Das entspricht dann doch wohl nicht ganz der Rechtslage, nachdem die Kündigung nur wirksam ist wenn sie nachweislich zugestellt wurde. Den Nachweis ist man mir bisher schuldig geblieben.
drittens, nichts mit stöhn, achzs und keuch. Es war mein Fehler den Hinweis auf den Netzbetreiber nicht zu erwähnen, steht natürlich in dem Drohschreiben drin. Leider kommt bei dem angegebenen Link kein Gesetztext sonder nur die Überschrift.
Also, freundlich kommt man mit der DREWAG nicht weiter, den Anwaltsweg wollte ich als letzte Option wählen. Welche Schritte kann ich eventl. noch selber veranlassen? Bzw. weist mein bisheriges Handeln einen Fehler auf.
Ich würde mich sehr über weitere Ratschläge freuen.