daß die Ursache der Niederlage im Fall AG Geislingen durch den mangelhaft vorbereiteten oder gar inkompetenten Anwalt des Protestlers verursacht wurde
Nur soviel zu \"inkompetent\": Mein Anwalt war von der Liste des Bundes der Energieverbraucher. Meine Anfrage nach guten Anwälten hier im Forum blieb ergebnislos und auch im Web findet sich nichts. Scheint eine Geheimsache zu sein!
Ausserdem gab es in Geislingen einen zweiten Fall mit einem anderen Anwalt. Wie war denn hier der Ausgang?
Ob die Ursache mein Anwalt war oder eher die Tatsache, das das Gericht ausschliesslich die Zeugenaussage der EVF für ausreichend hielt (Gaspreiserhöhung entspricht Bezugskostenerhöhung) um die Billigkeit der Preise festzustellen ist für mich nicht mehr relevant.
Relevant für mich war eigentlich nur, das ich insgesamt 886,07 Euro (bei einem Streitwert von ca. 850 Euro) für meine \"Wehrhaftigkeit\" zu zahlen hatte. 454,70 Euro Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten, 32,83 Euro Zinsen und der eigene Anwalt hat 398,54 Euro gekostet.
Dafür hätte ich fast ein ganzes Jahr Gas zu den \"überhöhten\" Preisen beziehen können.
Der Gang vor das LG kam mir ziemlich sinnlos vor. Das LG kann die Klage im besten Falle abweisen. Und dann? Dann ist immer noch nicht die Billigkeit der Preise festgestellt und ich habe ständig das Risiko nochmals verklagt zu werden, oder?
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg und hoffe über den Ausgang hier noch etwas zu lesen!
Gruß
Joe_D