Hallo Norbert,
ein Vertrag kommt nicht ausschließlich durch Unterschrift unter ein Schriftstück zustande, jedoch muss man prüfen, was für ein Vertragsverhältnis überhaupt besteht (Sondervertrag oder Tarifkunde). Da man bei Ihnen einen Vertrag \'umstellen\' will, gehe ich mal davon aus, dass Sie Sondervertragskunde sind, sonst wäre es meines Erachtens keine Vertragsumstellung. Vielleicht haben Sie ja die Unterlagen des Hausvorbesitzers, was er für einen Vertrag hatte.
Dass das Umstellen des Vertrags so nicht zulässig ist, ist mittlerweile ziemlich klar
siehe auch hier .
Fraglich ist nur Ihr weiteres Vorgehen. Sie können sofort der Umstellung widersprechen (mit dem Risiko, sofort form- und fristgerecht gekündigt zu werden) oder Sie warten bis zur nächsten offiziellen Abrechnung, in der Ihnen dann ja der neue Tarif und die neuen Preise \'Offiziell\' mitgeteilt werden. Das würde einen gewissen Aufschub bringen.
Meine persönliche Auffassung ist, dass die EVU\'s mittlerweile gelernt haben und daher auf einen Widerspruch gegen so eine automatische Vertragsumstellung fast immer umgehend mit einer formellen Kündigung reagieren. Das sollte man bedenken.
Auf die Umstellung in die Grundversorgung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht eingehen, da sie augenfällig unrelevant ist. Das können Sie später auch noch.
Gruß
bolli