Energiepreis-Protest > E.ON Ruhrgas

E.on - Strafe 553 Millionen

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RR-E-ft:
@nomos

Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.

reblaus hat vielleicht schon die Lösung parat. ;)

Haben Sie die Signale gehört?!

PM des Vereins


--- Zitat ---Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können.
--- Ende Zitat ---

reblaus:
Für eine Schadensersatzklage muss erst die letztinstanzliche Entscheidung des EuGH abgewartet werden. Erst diese Entscheidung dient den Verbrauchern als Beweis des Kartellverstoßes. Danach kann jeder Marktteilnehmer somit auch jeder Verbraucher die beiden Delinquenten auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Anspruch nehmen.

In der Praxis ist aber nur empfehlenswert, dass sich viele Verbraucher zusammenschließen, um diesen Rechtsstreit gemeinsam zu führen. Da könnte in der Tat der Bund der Energieverbraucher eine große Rolle spielen.

Die wahre Keule gegen diese Kartellisten ist nicht die Geldbuße, die angesichts der zweistelligen Milliardengewinne sowieso nicht ins Gewicht fallen, sondern der Schadensersatz. Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu. Wenn dann noch Industrie und Franzosen mitziehen wären Eon und GDF bei weiterem ungebührlichem Verhalten bald vergesellschaftet oder besser gesagt verbrauchert.

nomos:

--- Zitat ---Original von
Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.
--- Ende Zitat ---
Exakt, das sind die Schwierigkeiten! Da muss man einfach passen! :(  Wie gehabt muss man wohl bald sagen.  Am Ende wieder nur ein Hornberger Schießen.

Da gibt die Presse einen Hinweis \"für die Verbraucher\" weiter und das war es dann auch schon. Die Schwierigkeiten sind mir sonnenklar, daher ist es kaum sinnvoll, dass sich einzelne Verbraucher ans Werk machen und wer hat schon \"die Lösung\".


--- Zitat ---Nach Angaben der Kommission können betroffene Verbraucher oder Unternehmen zudem wegen überhöhter Gasrechnungen vor Gericht auf Schadenersatz durch die beiden Konzerne klagen.
--- Ende Zitat ---
z.B. FAZ  KÖLN usw..

Es bleibt ein Trauerspiel! Zweifelsfrei ist vielen Verbrauchern durch diese Marktaufteilung ein Schaden entstanden. Jetzt gilt es doch Mittel und Wege zu finden, diesen Schaden unter den verschieden Konstellationen geltend zu machen. Vom faktischen Konzern über das belieferte Stadtwerk bis zum Endverbraucher.  Vielleicht geht es ja mit einer Kettenreaktion? Man muss doch nicht warten und zusehen, wie sich E.ON und GdF durch alle Instanzen wehren, was ja ihr gutes Recht ist. @RR-E-ft, Sie sind der Fachjurist!  ;)
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RR-E-ft:
@reblaus


--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu.
--- Ende Zitat ---

WENN ist wohl das entscheidende Wort dabei.

Ab wann beginnt die Verjährung eines solchen Schadensersatzanspruches?
Vielleicht wird es eine rechtskräftige Entscheidung erst in fünf Jahren oder noch später geben.

Woher weiß man als Verbraucher, dass der eigene Gaspreis insbesondere kausal gerade aufgrund einer Marktaufteilung der beiden Konzerne um 0,10 Ct/ kWh über 10 Jahre hinweg zu hoch lag?  

Und vor allem: Wie weist man das gerichtsfest nach?

Möglicherweise hatte ja der eigene Versorger einen dadurch überhöhten Großhandelspreis durch eigenen Margenverzicht gegenüber dem Letzverbraucher vollständig kompensiert. Schließlich behaupten viele Gasversorger, sie hätten die gestiegenen Großhandelspreise seit Jahr und Tag sowieso nie vollständig weitergegeben, sondern durch Margenverzicht immer einen Teil ausgeglichen. ....

Was ist mit den Gaskunden, deren Versorger nicht E.ON Ruhrgas als Vorlieferanten in der Kette hatten, etwa wenn die Importeuere Wingas oder VNG Leipzig die Vorlieferanten waren oder aber EWE Erdgas selbst erzeugt oder importiert hat?

bjo:
@RR-E-ft

Sie haben Recht!
das einzige was das für den Endverbraucher bringt ist das schlechte Image für E.on. Dieses schlechte Image könnte dazu führen das Gerichte noch genauer hinkucken wenn es um Aussagen von E.on geht!

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