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Autor Thema: Erhebung der Einrede der Verjährung  (Gelesen 7956 mal)

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Offline Majue

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« am: 06. Juli 2009, 16:49:14 »
Hallo,

mit Datum vom 02.07.2009 erhielten wir nun abermals Post von Gelsenwasser. Hierin wurde uns erklärt, dass die Mahnbescheide im Dezember 2008 dazu dienten, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden. Desweiteren teilt uns Gelsenwasser mit, das es zur Zeit bereits gerichtliche Auseinandersetzungen gibt und erste Urteile in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet werden. Den Ausgang dieser Verfahren möchte Gelsenwasser abwarten und prüfen, welche Folgen sich daraus für deren Ansprüche ergeben. Um uns unnötige Auseinandersetzungen zu ersparen, sollen wir uns nun bereiterklären, auf die Verjährung bis zum 30.06.2010 zu verzichten, ansonsten würde die Klage gegen uns fortgeführt werden.

Wie sollen wir uns verhalten?

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline nomos

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 18:43:44 »
Ja klar, die Hemmung der Verjährung ist nach sechs Monaten beendet (siehe § 204 BGB) und der Mahnbscheid ist vom Dezember.
  • Prüfen, ob die Verjährung nicht schon eingetreten ist.
  • Wenn nicht, ist der Verzicht eine Möglichkeit, eine Klage zu vermeiden.
  • Wie sieht das \"Angebot\" denn konkret aus?
  • Was soll nach rechtskräftigem Ausgang der genannten Verfahren geschehen?
  • Soll der Ausgang analog auf den eigenen Fall angewandt werden?
  • Wenn ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung, dann nur auf Gegenseitigkeit. Der Versorger muss ebenfalls verzichten!
Letztendlich muss man immer für sich selbst  abwägen und entscheiden! Ist viel Geld im Spiel ist der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen.

Offline RR-E-ft

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Offline Majue

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« Antwort #3 am: 06. Juli 2009, 21:01:54 »
Hallo,

von einem wirklichen \"Angebot\" kann hier wohl nicht gesprochen werden. Der Vorteil für uns soll sein, dass wir nicht verklagt werden. Dafür würden wir aber auf die Verjährung bis zum 30.06.2010 verzichten. Sollte Gelsenwasser in einem der nächsten Verfahren gewinnen, würde der gesamte Betrag bei uns eingefordert werden, mit Hinweis auf das zugrunde liegende Urteil.

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline ben100

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« Antwort #4 am: 06. Juli 2009, 21:10:49 »
Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW

Naja, sagen wir mal das die nicht gerade gute Karten haben was deren Urteil anbelangt.

Offline Eckerhart

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« Antwort #5 am: 10. Juli 2009, 14:58:09 »
Hallo,
ich habe auch ein Schreiben von Gelsenwasser bekommen.
Ich habe mich aber in den letzten 6 Monaten nicht mehr um das Thema Gaspreise gekümmert. Was sind das denn für anhängige Urteile und in welche Richtung werden die wohl entschieden? Gab es in den letzten Monaten für uns positive Urteile?

Grüsse an alle!

Eckerhart

Offline RuRo

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Erhebung der Einrede der Verjährung
« Antwort #6 am: 10. Juli 2009, 15:40:54 »
@Meister Eckerhart

Ob die Urteile und Entwicklungen für uns positiv sind bleibt abzuwarten. Sie waren wohl nicht an den Prozessen beteiligt?!

Einfach mal hier in Ruhe lesen:

OLG Düsseldorf

BGH - Mündliche Verhandlung
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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