Hallo,
mit Datum vom 02.07.2009 erhielten wir nun abermals Post von Gelsenwasser. Hierin wurde uns erklärt, dass die Mahnbescheide im Dezember 2008 dazu dienten, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden. Desweiteren teilt uns Gelsenwasser mit, das es zur Zeit bereits gerichtliche Auseinandersetzungen gibt und erste Urteile in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet werden. Den Ausgang dieser Verfahren möchte Gelsenwasser abwarten und prüfen, welche Folgen sich daraus für deren Ansprüche ergeben. Um uns unnötige Auseinandersetzungen zu ersparen, sollen wir uns nun bereiterklären, auf die Verjährung bis zum 30.06.2010 zu verzichten, ansonsten würde die Klage gegen uns fortgeführt werden.
Wie sollen wir uns verhalten?
Gruß
J. Markert