Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Genehmigung von Tarifen

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AKW NEE:
In unserer Gruppe hier ist die Frage gestellt worden, ob die Versorgungstarife bei Gas und Strom nicht von dem Wirtschaftsministerium-Energieaufsicht genehmigt werden müssen bzw. mussten?

Ich meine, dass dies früher der fall war, finde auf die schnelle aber keine Angaben dazu. Kenn mir hier jemand helfen und sagen ob früher eine Genehmigung und Kontrolle vorhanden war? Die Angabe einer Rechtsgrundlage hierfür wäre auch von großer Hilfe.

Gridpem:
@ AKW NEE,

mit dem Auslaufen der BTO-Elt und Gas (Bundestarifordungen) zum 30.06.2007 gibt es für Tarife keinerlei Genehmigungspflicht mehr. Bis dahin mussten Tarife genehmigt werden.

In den Tarifen steckt eine Kombination aus Netzentgelt (Regulierung) und Energiepreis (freier liberalisierter Markt).

Die Preisaufsicht für den Teil der Energiepreise erfolgt nur noch über die Kartellbehörden. Die Netzentgelte sind eh reguliert.

Gruß aus Meck-Pomm

AKW NEE:
Es geht bei der Frage weniger um die Preise, sondern mehr darum, ob die Energieaufsicht, oder wer auch immer, die Grundversorgungstarife grundsätzlich genehmigen muss bzw. musste oder ob die Tarife als solche wenigstens angemeldet werden mussten, z.B. wegen der Konzessionsabgaben.

RuRo:
@AKW NEE

Die BTO-Gas gibts hier:

Bundestarifordnung Gas

So als Start gedacht. Ob durch eine Änderung eine Preisgenehmigung aufgenommen wurde läßt sich nun bestimmt recherchieren.

Gridpem:
@ AKW NEE

die BTO-Elt und BTO-Gas waren die letzten gesetzlichen Mittel zur Tarifgenehmigung.

Da beide Regelungen nicht mehr gelten, wird es

a - keinen Versorger mehr geben, der sich Tarife genhmigen lässt und es wird
b - auch keine Institution mehr geben, die Tarife genehmigt.

Zur Thematik Konzessionsabgaben gibt es klare Regelungen in der Konzessionsabgabenverordnung, die nach wie vor geltend ist. Da braucht niemand etwas zu genehmigen.

Gruß aus Meck-Pomm

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