Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
RR-E-ft:
Aktuelle \"Fratzenfalle\" der Gasversorger
Black:
Abwegig. Siehe dort.
RR-E-ft:
Mitnichten, wie man dort sieht.
Eine Verzehnfachung des Preises \"von gestern auf heute\" kann schwerlich der Billigkeit entsprechen.
Ärgerlich, wenn Kunden dann ohne Billigkeitskontrolle einem vorgeblichen Sparangebot auf den Leim gehen und sich dann abgezockt fühlen.
Black:
Wenn mit der Verzehnfachung erstmals eine Kostendeckung erreicht wird sehr wohl, denn § 315 BGB schreibt keine konkreten Zahlengrenzen vor sondern bietet einen überprüfbaren Ermessenspielraum.
Der Vorwurf der Verbraucher ist ja angeblich, dass die Versorger ihre Preise erhöhen um damit zu hohe Gewinne einzufahren. Wenn mit der Erhöhung jedoch erstmals ein Verlustgeschäft beseitigt wird trägt dieser Vorwurf nicht.
Weiterhin ist eine Erhöhung des Grundpreises bei vielen Versorgern auch mit einer Absenkung der Arbeitspreise verbunden, so dass im Einzelfall das Gesamtergebnis des Kunden keine verzehnfachte Rechnung ist.
So hat sich beim Beispiel der Rhenag der GP verzehnfacht und der AP ist um ca 33 % gesunken. Wobei die ungeheurerliche Verzehnfachung auf dem eher symbolischen Grundpreis von 1,19 Euro beruht.
bjo:
--- Zitat ---Original von Black
Wenn mit der Verzehnfachung erstmals eine Kostendeckung erreicht wird sehr wohl
--- Ende Zitat ---
Warum mit unterschiedlichen Maßen messen? Im Wohnungsbau z. B. wäre eine derartige Mieterhöhung bei gleicher Ausgangslange nicht möglich!
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