Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

bis wie lang nach Ankündigung der Erhöhung gilt der Widerspr

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RR-E-ft:
@MD

Damit verschenken Sie sich die Möglichkeit, den Abschlag zu kürzen.

Demnach hat Ihr Versorger das meiste Geld schon.

Möglicherweise gibt es mit der Jahresrechnung gar keine Nachforderung, die Sie dann noch entsprechend kürzen könnten.

Dann laufen Sie wieder Ihrem Geld hinterher.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MD:
@RR-E-ft:
Warum sollte ich den Abschlag kürzen, wenn er trotz der Preiserhöhung gar nicht erhöht wird? Das EVU hat mein Geld aus der Preiserhöhung doch erst bei der Jahresabrechnung. Dass eine Nachzahlung fällig wird, ist aber sicher, da mein Verbrauch nicht um so viel sinken wird wie der Preis steigt.

Ab 1.8. steigen die Preise, die Abschläge bleiben aber unverändert, hieß es. Auf dem bisherigen Niveau beibehalten, evtl. +2%, aber warum noch weiter kürzen?

MD

RR-E-ft:
@MD


Machen Sie den Einwand trotzdem so früh wie möglich geltend, auch wenn Sie nicht kürzen brauchen.

Es soll keiner behaupten können, Sie wollten sich erst der Zahlungsverpflichtung aus der Rechnungsstellung entziehen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MD:
Hallo,
kann man einen Widerspruch eigentlich ohne Nachteile jederzeit wieder zurücknehmen bzw. wie lange? Ich vermute, prinzipiell schon.

Ich glaube, viele trauen sich keinen Widerspruch einlegen, weil sie befürchten, wenn es -wider Erwarten- aus irgendeinem Grund nicht mehr so gut aussieht (z.B. bisherige
Zuständigkeit des Amtsgerichts wird zugunsten des Kartellgerichts festgestellt in dem aktuellen Prozess), dann kommen sie nicht mehr so ohne weiteres raus.

Auch die im Falle des worst case zu befürchtenden Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht so hoch, wie wahrscheinlich viele meinen, oder?

Grüße,

MD

Cremer:
@ MD

im Prinzip schon, aber Sie haben doch einen Weg eingeschlagen, den Sie wie einen roten Faden weiterverfolgen sollen/wollen oder?

die Kosten sind nicht hoch bei einem Streitwert von vielleicht ca. 200 bis 400 €. Außerdem besteht die Möglichkeit während der Verhandlung den Widerspruch zurückzunehmen und die Forderung des Versorgers zu akzeptieren. Hat Herr Fricke bereits mehrfach hier ausgeführt.

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